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Lockdown für Ungeimpfte wird an Feiertagen gelockert

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Archivbild(c) Getty Images (Thomas Kronsteiner)
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Zu Weihnachten und Silvester dürfen sich maximal zehn Personen auch ohne 2-G–Nachweis treffen.

Wien. Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis gilt noch bis zum 21. Dezember, soll aber – im Hauptausschuss des Nationalrats – um weitere zehn Tage verlängert werden. Das gaben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Freitag bekannt. Allerdings wird es zu Weihnachten und zu Silvester auch Ausnahmen für Ungeimpfte geben. Die Regeln im Überblick:

2-G bleibt: Die gegenwärtigen Maßnahmen der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben im Wesentlichen unverändert. Personen mit gültigem 2-G-Nachweis dürfen nach wie vor am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, Verschärfungen gelten aber für jene ohne gültiges Zertifikat. Die 2-G-Regeln in Gastronomie, Hotellerie, Handel, etc. bleiben bestehen – auch an den Ausnahmetagen.

Ausgangsbeschränkungen: Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis wird der (seit 22. November geltende) Lockdown grundsätzlich verlängert. Sie unterliegen somit auch den generellen ganztägigen Ausgangsbeschränkungen. Nur unter den bereits bekannten Voraussetzungen – etwa Arbeit, Ausbildung, Einkaufen von lebensnotwendigen Gütern – dürfen sie außer Haus gehen. Auch die Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften wie Begräbnissen oder Demonstrationen ist erlaubt. Grundsätzlich soll diese Regelung über den 21. Dezember hinaus verlängert werden. Die Bundesregierung schafft aber Ausnahmen für die Weihnachtsfeiertage und für den Jahreswechsel.

Ausnahmeregelungen an vier Tagen: An den Feiertagen wird es für Ungeimpfte einen weiteren Ausnahmegrund für das Verlassen des Hauses geben: (Familien-)Feiern. Zusammenkünfte im kleinen Kreis mit maximal zehn Personen, also etwa das Weihnachtsfest in der Familie, werden gestattet. Für größere Runden von elf bis 25 Personen benötigen alle Teilnehmer einen gültigen 2-G-Nachweis.

Die Lockerungen gelten am 24., 25. und 26. Dezember sowie zu Silvester, also am 31. Dezember.

Gastronomie: Grundsätzlich aufrecht bleibt, dass Geimpfte und Genesene ins Gasthaus dürfen, Ungeimpften ist es nur erlaubt, Speisen abzuholen. Sperrstunde bleibt 23 Uhr. Aber zu Silvester wird sie ausnahmsweise aufgehoben. Es gelten dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer. Die Nachtgastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Im Lokal selbst gilt – wie bisher – eine FFP2-Masken-Pflicht, außer am Sitzplatz. Zudem muss man seine Kontaktdaten angeben.

„Bitte lassen Sie sich testen“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein appellierte an alle, sich vor den Weihnachts- und Silvesterfeiern testen zu lassen, außerdem die Zeit vor Weihnachten zu nutzen, um sich die (Booster-)Impfung zu holen. Mit Blick auf die neue Omikron-Variante, die im Vormarsch sei, müsse man Vorsicht walten lassen. Man habe sich in den vergangenen Wochen einen gewissen Spielraum erarbeitet. Mückstein bedankte sich „sehr herzlich für die unglaubliche Einsatzbereitschaft des medizinischen Personals in Österreich“.

Doch die Aussichten sind nach wie vor düster: Omikron sei „tatsächlich besorgniserregend“, so der Minister. Man beobachte die Situation sehr genau. Derzeit gibt es in Österreich 75 Omikron-Fälle und zwei Schulen, an denen es Verdachtsfälle gebe. Im europäischen Vergleich stehe Österreich noch gut da, aber man müsse vorsichtig sein.

Trotzdem sei es wichtig, das Weihnachtsfest im Familienkreis zu ermöglichen, sagte Mückstein. Auf die Frage, ob man dann im Jänner gleich wieder das Land zusperren müsse, sagte der Minister: „Ich kann und werde für Jänner gar nichts ausschließen, aber ich kann versichern, dass wir die Lage sehr genau beobachten werden.“

Für Weihnachten habe man sich „eine gewisse Atempause“ verdient, sagte auch Familienministerin Susanne Raab. Man ermögliche es, Weihnachten zu feiern, aber eben mit Sicherheitsvorkehrungen. Impfen und Testen seien wichtig, man solle auch bedenken, dass kleine Kinder noch nicht geimpft werden könnten. Lobend erwähnte Raab die Regelungen in den Kirchen, die etwa das Singen einschränken. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2021)

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