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Kollegen geholfen: Studentin muss Strafe zahlen

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FILE PHOTO: A Facebook logo is displayed on a smartphone in this illustrationREUTERS
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Eine Frau bot gratis von ihr gekaufte Lernvideos einer Firma an. Auch wenn die Filme auf der Arbeit Dritter fußten, war das verboten.

„Ich finde, die verdienen einfach zu gut.“ Mit diesen Worten begründete eine WU-Studentin in einer Facebook-Gruppe, warum sie bereit sei, ihren Kollegen Lernhilfen per Mail zukommen zu lassen. Mit diesen Inhalten könne man „genau so lernen, als hätte man dem Unternehmen 40 € geschenkt“, schrieb die Studentin. Der in Hongkong sitzenden Firma gefiel dieses Facebook-Posting nicht. Was folgte, war ein Prozess um die Frage, inwieweit die Studentin zur Verantwortung gezogen werden kann. Denn das Unternehmen hatte gar kein Urheberrecht an den Unterlagen.

Die Firma bietet Onlinekurse an, mit denen sich Studenten der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) auf die Mathematikprüfung in der Studieneingangsphase vorbereiten können. Der Kurs besteht aus Videos, die der Geschäftsführer der Firma gedreht hat. Er rechnet darin 260 Mathematikbeispiele durch, dabei verwendet er eine Formelsammlung und zwei Tabellen, die er von der WU übernommen hat. 90 Prozent von Text und Schrift sowie den kompletten Lehrplan hatte der Anbieter aber von zwei WU-Professoren übernommen. Diese hatten im Wintersemester 2002/03 im Auftrag der Hochschülerschaft (ÖH) Live-Kurse angeboten. Weder die WU noch die Professoren hatten der Weitergabe dieser Inhalte zugestimmt.

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