Unterhalt

Armer Mann hat die Pflicht, reiche Frau um Geld zu bitten

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Obwohl ein Mann fast nichts verdient, erhält seine Tochter höheren Unterhalt: Denn ihr Vater führt dank einer Heirat ein gutes Leben.

Wien. Den Prozess angestrengt hat die mittlerweile zwanzig Jahre alte Tochter des Mannes. Sie wohnt im Haushalt der Mutter. Ihr Vater lebt mit einer anderen Frau zusammen und ist mit dieser auch verheiratet. Doch der Vater verdient kaum etwas, seine Frau hingegen sehr gut. Muss der Vater nun seine Ehefrau um Taschengeld oder sogar um noch mehr bitten, damit wiederum er Unterhalt für seine Tochter zahlen kann? Diese Frage hatten kürzlich die Gerichte zu klären.

Dabei wurde insbesondere um vergangene Jahre gestritten. 2013 war der Mann zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 256 Euro an die Tochter verpflichtet worden – abgeleitet aus seinem Arbeitslosengeld. Denn der Vater hatte in diesem Jahr seinen Job verloren. Er versuchte es seit 2014 in der Selbstständigkeit, aber ohne nennenswerten Erfolg. In den Jahren 2015 bis 2018 konnte er kein Nettoeinkommen erzielen, aus dem sich eine Unterhaltszahlung ergeben würde. Sein Leben finanzierte der Vater mit Hilfe seiner Ehefrau: Sie kommt für ihn in Form eine Naturalunterhalts auf. Und sie verdient sehr gut: Im Jahr 2015 waren es im Monat knapp 14.700 Euro netto, im Folgejahr immerhin noch knapp 7800 Euro.

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