Neuregelung

Was bald auf Wohnungseigentümer zukommt

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer eine Ladestation fürs E-Auto oder eine einbruchssichere Tür möchte, hat es bald eine Spur leichter – das ist die gute Nachricht. Mit höheren laufenden Kosten für Wohnungseigentum müssen viele allerdings ebenfalls rechnen.

Wien. Auf Wohnungseigentümer kommt eine Gesetzesänderung zu. Sie wird teils am 1. Jänner 2022, teils am 1. Juli in Kraft treten. Und soll vor allem die Energiewende unterstützen, enthält darüber hinaus aber auch weitere gravierende Neuerungen.

Im Wesentlichen geht es in der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) um drei Bereiche: die Zustimmungserfordernisse für bestimmte bauliche Änderungen, die ein einzelner Wohnungseigentümer realisieren will, eine Neuregelung der Beschlussfassung innerhalb der Eigentümergemeinschaft und eine neue Mindestdotierung der Rücklage, durch die vor allem thermische Sanierungen erleichtert werden sollen.

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