Coronamaßnahmen

Welche (strengeren) Einreiseregeln ab heute gelten

Symbolbild: Kontrollen an der Grenze zwischen Slowenien und Österreich beim Karawankentunnel
Symbolbild: Kontrollen an der Grenze zwischen Slowenien und Österreich beim Karawankentunnel(c) APA/GERD EGGENBERGER
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Wer einen 2-G-Nachweis hat, darf einreisen. Um einer Quarantäne zu entgehen, braucht es dazu noch einen PCR-Test oder Drittstich. Ausgenommen sind Kinder, Schwangere und Pendler.

Ab heute, Montag, gelten wegen der sich rasch verbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus strengere Bestimmungen für die Einreise aus sämtlichen Staaten nach Österreich. Nach der Verordnung des Gesundheitsministeriums, die seit Mitternacht gilt, dürfen nur Reisende, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügen, einreisen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder Drittstich nachweisen, um einer Quarantäne zu entgehen. Ausgenommen sind Kinder, Schwangere und Pendler.

Geimpfte oder genesene Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses eine Heimquarantäne einhalten. Die Selbstisolation kann mit einem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder dem Nachweis einer Corona-Auffrischungsimpfung vermieden werden.

Ohne gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder überstandenen Coronavirus-Infektion (2-G) besteht für Österreicher sowie EU- und EWR-Bürger eine Registrierungspflicht mittel Pre-Travel-Clearance und eine verpflichtende Quarantäne für zehn Tage. Freitesten ist erst ab dem fünften Tag möglich.

Ausnahmen für Schwangere, Kinder und Pendler

Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und sich zur Pre-Travel-Clearance registrieren lassen, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung zum Beispiel nicht in Quarantäne.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiter eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht. Personen müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch drei zusätzliche Staaten auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt. Für Direktflüge aus Angola, Sambia und Malawi gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen. Dies gilt außerdem für Botswana, Eswatini (Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika.

Kein Landeverbot gibt es bisher für Großbritannien, wo Omikron in einigen Landesteilen bereits die dominierende Coronavirus-Variante ist und eine Überlastung des Gesundheitssystems befürchtet wird. London hat deswegen bereits den Katastrophenfall ausgerufen. Zahlreiche Flugzeuge aus Großbritannien landen in diesen Tagen auf den Flughäfen Innsbruck, Salzburg und Wien-Schwechat.

FPÖ kritisiert Reiseregelungen 

Die FPÖ kritisierte dies ebenso wie die Flüge aus den Niederlanden, wo seit Sonntag ein neuer Lockdown verhängt wurde. "Wenn die Omikron-Variante wirklich so gefährlich ist, wie die Regierung es betont, dann müssen auf den Flughäfen unverzüglich Landeverbote erlassen werden", forderte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung. "Aus Fehlern wird man klug. Dieses Sprichwort gilt leider nicht für unsere Bundesregierung." Kaniak kritisierte gleichzeitig den weiter geltenden Lockdown für Ungeimpfte in Österreich.

Anders als Österreich stuft Deutschland Großbritannien seit Montag als Virusvariantengebiet ein: Für Einreisende gilt deswegen in Deutschland eine zweiwöchige Quarantänepflicht - auch für Geimpfte und Genesene.

Reisen nach Deutschland verbietet wiederum Israel seinen Bürgern ab Mittwoch. Das Land wird ebenso wie Italien, die Schweiz, Ungarn, die USA, Belgien, Marokko, Portugal, Kanada und die Türkei auf die Liste der "roten Staaten" gesetzt, wie das israelische Gesundheitsministerium am Sonntag mitteilte. Österreich bleibt für Israel noch "orange".

>>> Registrierung zur Pre-Travel-Clearance

(APA)

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