Gastkommentar

Willkür statt Rechtsstaat in der Lobau

(c) Peter Kufner
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Klimaschutz kann nicht als Vorwand dienen, rechtskräftig genehmigte, der UVP unterzogene und ausjudizierte Strecken zu stoppen.

Am 14. Dezember hat der Aufsichtsrat der Asfinag das Bauprogramm für die Zukunft vorgelegt, in dem der Lobau-Tunnel nicht vorkommt. Die fehlende sechste Donauquerung und vorerst abgesagte Unterquerung der Lobau könnten prekäre Folgen für die Donaustadt und die Weinviertelgemeinden haben.

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Nennenswerte Gründe, die einen Eingriff in die Bewilligungsbescheide rechtfertigen, oder eine eminente Gefahr für Leben und Gesundheit wären von dieser unsichtbaren Strecke nicht ausgegangen, von nennenswertem Bodenverbrauch oder „Versiegelung“ kann nicht die Rede sein. Der Bau der fehlenden Verbindung nach Nordosten hätte entlang des Ölhafens und der Shell-Gründe kaum Anrainer betroffen. Zudem hat die Asfinag seit Jahren verhandelt, Betroffene finanziell abgefunden, es wurden Dienstbarkeiten wie Wegerechte durch oder über fremden Grund erforderlich. All dies wird nun zur Makkulatur. Auch der Bau der Stadtstraße, die eine Verbindung zum hochrangigen Netz darstellt, belastet die Anrainer weniger als die ausufernden Baustellen in der Innenstadt, der Josefstadt und auf dem Alsergrund. Hier werden ganz andere Maßstäbe angewendet, was die Zumutbarkeit und Umweltverträglichkeit der Bauführung betrifft, als bei der S1 und der Stadtstraße, wo legitime Rechtsverfolgung als „Menschenrechtsverletzung“ gebrandmarkt wird.

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