Der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagte Bierwirt hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Im Prozess ist nun ein Urteil gefallen, es ist rechtskräftig.
Wegen Mordes, schwerer Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz ist am Mittwochnachmittag am Wiener Straflandesgericht der Bierwirt, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau nach dem Beziehungsaus mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Wahrspruch der Geschworenen ist bereits rechtskräftig.
"Ich nehme das Urteil an und werde büßen", sagte der 43-Jährige im Anschluss an die Verhandlung. Als erschwerend wurden die massive Vorstrafenbelastung, der Mord an einer Angehörigen sowie das Zusammentreffen mehrerer Straftaten gewertet. Mildernd waren das teilweise Geständnis, dass es bei einer Tat beim Versuch blieb und dass er die Taten unter einem Einfluss einer geistigen Abnormität begangen hat. Dass er bei den tödlichen Schüssen alkoholisiert war, hat das Gericht nicht als mildernd gewertet.
„Es tut mir leid, ich bekenne mich schuldig"
Denn im Mittelpunkt der Verhandlung stand der Grad der Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Tat. Am ersten Verhandlungstag am Montag bekannte sich der Gastronom zwar schuldig, jedoch wollte er sich an die Tat nicht mehr aufgrund seiner Berauschung auch durch verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr erinnern. Am Mittwoch gab er dann zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung ab. "Es tut mir leid, ich bekenne mich zu allem schuldig", las er von einem Zettel vor. "Ich will es selbst nicht wahrhaben, dass ich zu so einer miesen Tat fähig bin." Der psychiatrische Sachverständige habe Recht, der Alkoholkonsum (und die damit verbundenen Erinnerungslücken, Anm.) sei eine Schutzbehauptung gewesen, er habe den Verdrängungsmechanismus aktiviert.
"Mehr möchte ich nicht sagen. Ich bin in mich gegangen. Mir ist klar, dass ich Verantwortung übernehmen muss", las er weiter mit ruhigen Worten vor. Auf Nachfragen der beisitzenden Richterin sprach er dann allerdings erneut davon, an den Tattag "fast keine Erinnerung" zu haben.
Rechtsstreit gegen Sigi Maurer
Der Angeklagte, der neben Manfred Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayr und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin zu massiven Problemen geführt haben soll.
Bei der Bluttat in der Brigittenau handelte sich chronologisch um die neunte von bisher insgesamt 31 Tötungen einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner in diesem Jahr in Österreich.
(APA)