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Sperrstunde, Einreise, Treffen: Die Regeln für die Feiertage

Die Omikron-Variante breitet sich wie erwartet auch in Österreich aus und macht wieder Verschärfungen notwendig. Die Gastronomie sperrt ab 27. Dezember um 22 Uhr. Das gilt nun doch auch zu Silvester.

Die sich rasch ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus macht - nach den erst kürzlich verkündeten Lockerungen - auch in Österreich Verschärfungen notwendig. Die Sperrstunde wird ab 27. Dezember auf 22 Uhr vorverlegt, Einschränkungen kommen auch für Veranstaltungen. Zu Silvester wird die geplante Sperrstunden-Ausnahmeregelung gestrichen. Im Folgenden ein Überblick über die Regeln rund um Weihnachten und Neujahr.

Weihnachten und Silvester

Nach wie vor aufrecht bleibt - bis auf Weiteres - der Lockdown für Ungeimpfte. Ausnahmen für diese Personengruppe hatte die Regierung bereits zuvor für die Weihnachtsfeiertage und für den Jahreswechsel verkündet, diese bleiben bestehen. Am 24., 25. und 26. Dezember sowie zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember, ist auch den Nicht-Immunisierten das Feiern im kleinen Kreis gestattet. Der Besuch von Zusammenkünften mit maximal zehn Personen gilt an diesen Tagen als Ausnahmegrund, das Haus zu verlassen. Dafür benötigt man keinen gültigen 2-G-Nachweis.

Sperrstunde

Neu ist, dass ab dem 27. Dezember die (Corona-bedingt) derzeit auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde in ganz Österreich auf 22 Uhr vorverlegt wird. Dies gilt auch zu Silvester - und zwar nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in allen Tourismusbetrieben sowie für die Events und Veranstaltungen in der Kultur. Ein Ausweichen auf Hotel-Bars oder -Restaurants wird somit ausgeschlossen, und auch Galas oder ähnliches müssen spätestens um 22 Uhr enden. Auch rät das neue Gremium der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (Gecko) von Silvester-Feiern grundsätzlich ab. Man solle sich möglichst nur in kleinem Kreis treffen - und das mit vorherigem Test.

Veranstaltungen

Verschärfungen gibt es bei Veranstaltungen. Zusammentreffen ohne zugewiesene Sitzplätze sollen ab dem 27. Dezember nur noch mit maximal 25 Personen möglich sein - und zwar drinnen wie draußen, dabei gilt weiterhin die 2-G-Regel. Werden die Plätze zugewiesen, so können maximal 500 Personen zusammenkommen. Höchstens 1000 Teilnehmer sind gestattet, sofern zusätzlich zur 2G-Regel auch ein PCR-Test verlangt wird. Bis zu 2000 Personen dürfen an einem Event teilnehmen, wenn diese dreifach geimpft sind und zusätzlich ein PCR-Test vorgelegt wird.

Einreise

Die Länder Großbritannien, Norwegen, Dänemark und die Niederlande werden mit Wirkung 25. Dezember zu Virusvarianten-Gebieten erklärt, womit grundsätzlich zwingend eine Quarantäne von zehn Tagen notwendig wird. Ausgenommen davon sind jedoch dreifach Geimpfte mit gültigem PCR-Test.

(APA)

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