Urteil

Lebenslange Haft für den Bierwirt

Albert L. im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen.
Albert L. im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen.APA/Hans Punz
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Wegen der steigenden Zahl der Frauenmorde beantragte die Staatsanwältin eine abschreckende Strafe. Dem kamen die Geschworenen nach kurzer Beratung nach.

Er wollte gleich zu Beginn des zweiten und letzten Verhandlungstages etwas sagen. Nämlich, dass er für den Tod seiner Ex-Lebensgefährtin „Verantwortung“ übernehme. Am ersten Prozesstag, am Montag, versuchte der sogenannte Bierwirt den Geschworenen noch klarzumachen, er sei stark betrunken gewesen. So stark, dass er über die Schüsse auf Marija M. (35) nichts mehr sagen könne.

Nun also schwenkte Albert L. (43) um, trug – von einem Blatt Papier ablesend – Worte wie „Schutzbehauptung“ oder „Verdrängungsmechanismus“ vor. Und sprach von einer „miesen Tat“, die er begangen habe.

Schlussendlich konnte diese Form des Einlenkens die Höchststrafe nicht verhindern. Der Wiener bekam wegen Mordes, versuchter schwerer Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes lebenslange Haft. Und wurde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Daraufhin erklärte er: „Ich nehme das Urteil an.“ Es ist also rechtskräftig.

Bekannt aus dem Prozess gegen Sigrid Maurer

Von einem umfänglichen, reumütigen Geständnis sei bis zuletzt keine Rede gewesen – darauf hatte die Staatsanwältin hingewiesen.

Noch einmal das Geschehen im Überblick: Albert L. aus Wien hatte im 8. Bezirk einen Craftbeer-Shop betrieben, daher die Bezeichnung „Bierwirt“. Ursprünglich war er durch einen bizarren Rechtsstreit zu einiger Prominenz gelangt. Das kam so: Die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer hatte öffentlich gemacht, dass sie von L. obszöne Nachrichten bekommen habe. L. bestritt dies, zerrte Maurer vor Gericht (Vorwurf: üble Nachrede), gab dann aber klein bei und zog die Privatanklage zurück.

Wenig später wurde L. von seiner langjährigen Lebensgefährtin verlassen. Daraufhin suchte er die Frau, eine Krankenschwester, am 29. April dieses Jahres in deren Gemeindewohnung in Wien-Brigittenau auf. Dort schoss er Marija M. zuerst in den Oberschenkel, danach in den Kopf. Die 35-Jährige starb kurz darauf im AKH.

Der früheren Verbindung entstammen zwei gemeinsame Kinder. Eines der beiden, die 13-jährige Tochter, musste den ersten Schuss mitansehen, ehe sie davonlief. Nachbarn, eine 14-Jährige und deren Vater, waren gerade in der Wohnung der Frau auf Besuch. Die 14-Jährige sah, wie L. zweimal gezielt auf die Frau feuerte.

Im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme (einer auf Video aufgezeichneten Befragung durch eine Richterin im Vorfeld der Verhandlung) sagte das Mädchen aus, dass L. nicht betrunken gewesen sei. „Er ist normal hereingekommen und hat normal geredet.“ Auf die Frage der Richterin „Du hast beide Schüsse gesehen?“ sagte die 14-Jährige: „Ja.“ Nach dem Kopfschuss habe L. gesagt: „So, jetzt ist sie tot.“

Der Vater des Mädchens hatte derweil den dreijährigen Sohn des Schützen aus der Badewanne geholt. Dann flüchtete der Mann mit seiner eigenen Tochter und mit dem Dreijährigen aus der Wohnung.

Auch die kurz zuvor davongelaufene Tochter des Bierwirts war kontradiktorisch befragt worden. Auch dieses Video wurde nun im Gerichtssaal vorgespielt. Das Mädchen erzählte in klaren Worten von seiner oft schwierigen Beziehung zum Vater. So sagte die junge Zeugin etwa: „Er trinkt, seit ich klein war.“ Und: „Wenn er Wodka trinkt, ist er richtig aggressiv.“ Und: „Die Mama hat erzählt, dass er ihr schon oft die Waffe an den Kopf gehalten hat.“

„Setzen Sie ein Zeichen!“

Anwalt Rudolf Mayer, einer der drei Verteidiger von Albert L., hatte in einem rhetorisch gut aufbereiteten Plädoyer noch versucht, die Höchststrafe, „lebenslang“, abzuwehren. Hatte die Staatsanwältin an die vielen Frauenmorde in Österreich erinnert und eine dementsprechend harte Strafe gefordert (zu den Geschworenen: „Setzen Sie ein Zeichen!“), so hatte Mayer die von der Anklage geforderte unbefristete Anstaltseinweisung – L. leidet an einer Persönlichkeitsstörung – als „erstes Lebenslang“ bezeichnet. Würde der 43-Jährige auch noch lebenslange Haft bekommen, sei das ein zweites „Lebenslang“. Auch so versuchte es der Anwalt: „Strenge Strafen verhindern keine Beziehungstat.“ Der Versuch war vergeblich.

Heuer hat es in Österreich bereits 31 vollendete Frauenmorde und 55 Mordversuche an Frauen gegeben.

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