Wohnungseigentum

Bewohner haften für fremden Balkon

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SymbolbildImago/Michael Gstettenbauer
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Grazer Stadtsenat macht Wohnungseigentümerin für Sicherheit des Geländers vor anderen Wohnungen verantwortlich. Zu Recht, sagt der VwGH.

Wien. Balkone ohne Absturzsicherung sind gefährlich – das versteht sich von selbst. Der Grazer Stadtsenat, der vom Fehlen einer solchen Sicherung auf den Balkonen vor zwei Eigentumswohnungen erfahren hatte, musste daher anordnen, dass die Balkone in einen sicheren Zustand versetzt werden. Dass dafür (auch) die Eigentümerin einer ganz anderen Wohnung verantwortlich gemacht wurde, schien dieser Frau allerdings weniger selbstverständlich. Sie wehrte sich bei Gericht, war dort aber nur vorübergehend erfolgreich.

Emporklettern verhindern

An den Balkonen der Wohnungen Top 9 und Top 12 war vor den Geländern eine Wellblechverkleidung angebracht gewesen. Sie hatte verhindern sollen, dass jemand auf das Balkongeländer klettert und möglicherweise abstürzt. Doch diese Verkleidung war auf einer Länge von 90 Zentimetern und – im anderen Fall – von dreieinhalb Metern entfernt worden.

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