U-Ausschuss

Edtstadler befürchtet ein "öffentliches Tribunal"

 Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Verfassungsministerin wirft Kritikern des Informationsfreiheitsgesetzes ein "gelebtes Floriani-Prinzip" vor. Die Einführung eines Bundesstaatsanwaltes habe noch Zeit.

Verfassungsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) sieht dem anlaufenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss rund um die Frage nach etwaige Korruption innerhalb der Volkspartei skeptisch entgegen. Sie finde es "demokratiepolitisch bedenklich", wenn man eine Untersuchung nur gegen eine Partei, die die größte im Nationalrat sei, führe und diese "als öffentliches Tribunal" anlegt, sagte die Ressortchefin. Kritik übt Edtstadler auch an den Verzögerern des Informationsfreiheitsgesetzes, denen sie "gelebtes Floriani-Prinzip" attestiert: "Lieber Florian, verschon mein Haus und zünd' das einen anderen an", sei die Devise.

Konkret: Ob Landesparlamente, Medienunternehmen wie ORF und APA oder kleine Gemeinden, keiner wolle umfasst sein. Vielmehr sage jeder, doch eh schon jetzt so transparent zu sein. Als zuständige Verfassungsministerin könne sie sich auf den Kopf stellen, "wenn alle rundherum sagen, sie wollen das Gesetz nicht". Dazu komme, dass es ja auch noch eine Verfassungsmehrheit brauche, führte sie aus. Dennoch will sie nicht aufgeben: "Wir müssen den Paradigmenwechsel vollziehen und ich werde da dran bleiben." Dafür brauche es aber Compliance, ein Grundverständnis und eine Zusage, die Vorgaben auch umzusetzen. Immerhin äußert sie Verständnis für kleinere Gemeinden, die Angst davor hätten, im Verwaltungsaufwand unterzugehen. Wo sie in Verhandlungen noch Änderungen zugestehen könnte, sagt die Ministerin nicht.

"Die Legislaturperiode dauert noch ein bisschen"

Geduldig ist Edtstadler, was die noch ausständige Einführung des Bundesstaatsanwalts angeht. Schließlich gehe es um eine weit reichende Änderung, die die Spitze der Weisungskette betreffe. Da sollte man nichts über das Knie brechen: "Die Legislaturperiode dauert noch ein bisschen." Wichtig ist der Ministerin jedoch klar zu stellen, dass es eine parlamentarische Kontrolle brauchen werde. Es sei essenziell, dass die Person des Bundesstaatsanwalts dem Parlament verpflichtet sei. Das sei die Justizministerin ja auch.

Edstadler betont, dass man das Parlament gar nicht hoch genug einschätzen könne - und es habe auch politische Aufklärungsarbeit zu leisten. Doch habe der vergangene U-Ausschuss gezeigt, dass Dinge, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hätten, an diese gespielt worden seien: "Ich fürchte, dass das seinen Fortgang finden wird." Dabei sollten diesbezüglich im Parlament die selben Regeln gelten wie in einem Justizverfahren.

Angesprochen auf Aussagen von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), wonach die Justiz jetzt (nach dem Abtritt des Teams um Ex-Kanzler Sebastian Kurz/ÖVP) ungestört arbeiten werde können, meint Edtstadler: "Ich gehe davon aus, dass die Justiz unabhängig von diversen Politiker-Aussagen immer ungestört gearbeitet hat."

Kritik nicht verboten, aber...

Verboten sei Kritik ohnehin nicht, sie müsse nur konstruktiv sein. Darunter versteht Edtstadler etwa ihren Wunsch nach einer Beschleunigung der Verfahren. Es sei schließlich persönlichkeitseinschneidend, wenn man einen Beschuldigtenstatus habe. Auch sei eine Neuregelung, sprich Erhöhung des Kostenersatzes in der Strafprozessordnung wichtig. Derzeit gebe es einen Ersatz von maximal ein paar tausend Euro, während die Kosten real oft in die sechsstelligen Beträge gingen.

Insgesamt gehe es darum, die Beschuldigtenrechte auf die Höhe des 21. Jahrhunderts zu bringen. Das zeige sich etwa darin, dass für die Beschlagnahme von Handys ein Paragraf herangezogen werde, der für Tatwaffen geschaffen worden sei. Sie sage nicht, dass es diese nicht geben solle, aber es brauche eine zeitgemäße Unterlage.

(APA/Red.)

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