Slot-Verordnung

EU-Verordnung zwingt Lufthansa offenbar zu Leerflügen

Um Start- und Landerechte beibehalten zu können, müssen gebuchte Slots eingehalten werden (Archivbild).
Um Start- und Landerechte beibehalten zu können, müssen gebuchte Slots eingehalten werden (Archivbild).(c) APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
  • Drucken

Flüge, für die eine Fluglinie die Start- und Landerechte beantragt hat, können innerhalb der EU nicht einfach abgesagt werden. Das zwinge Fluglinien zur Durchführung passagierloser Flüge.

Seit Beginn der Pandemie befinden sich Fluglinien in einer schweren Krise. Immer noch werden rund um die Welt abertausende Flüge gestrichen. Eine EU-Regelung, die eigentlich einen fairen Wettbewerb in der Branche sicherstellen soll, zwingt jetzt Fluglinien Leerflüge, also ungebuchte Strecken, durchzuführen. Flüge, für die eine Fluglinie die Start- und Landerechte beantragt hat, können nämlich innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht so einfach abgesagt werden.

Was die Bild-Zeitung am Mittwochabend titelte, wird von Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Lufthansa, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigt. 18.000 „sinnlose“ Flüge müsse die Linie Lufthansa demnach durchführen, um ihre Rechte für Start und Landung an Flughäfen nicht zu verlieren. Dem liegt folgende EU-Regelung zugrunde: Beantragt eine Fluggesellschaft einen 15-Minuten-Slot für einen Start oder eine Landung, darf sie ihn dauerhaft behalten, sollte das Zeitfenster in mindestens 80 Prozent der Fälle genutzt werden. Umgekehrt bedeutet das ein Entzug des Start- und Landerechts bei Nichtnutzung der Slots.

Ausnahmeregelung gefordert

Ursprünglich sollte die Slot-Regelung sicherstellen, dass Fluglinien keine Slots beantragen, die sie vorsätzlich nicht nutzen würden, um Konkurrenten zu blockieren. Eine Häufung von pandemiebedingten Ausfällen sorgt jetzt jedoch für Komplikationen. Die EU hat für diesen Winter mit einer Übergangsregelung reagiert, wonach die Start- und Landerechte auch bestehen bleiben, wenn nur ein Viertel der geplanten Flüge pandemiebedingt durchgeführt werden. Flughäfen und Airlines fordern jedoch auch im Falle eines kompletten Ausfalls ein Bestehenbleiben der Rechte. In den USA und England ist dies bereits der Fall. Die erzwungenen Leerflüge würden einen Wettbewerbsnachteil bedeuten.

Omikron-Welle lässt wenig Hoffnung

33.000 Flüge musste alleine die Linie Lufthansa bisher streichen, 18.000 weitere, 18.000 weitere würde man in Abwesenheit der Slot-Verordnung - ebenfalls streichen. Für die ersten beiden Monate des neuen Jahres bleibt durch die anrollende Omikron-Welle wenig Hoffnung auf Erholung.

(evdin)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Luftfahrt

30 Millionen Euro: AUA zahlt weiteren Teil von staatlichem Kredit zurück

Insgesamt seien nun 60 der 300 Millionen Euro getilgt, so die Fluglinie.
Luftfahrt

Swiss dünnt Flugplan aus - AUA meldet noch keine Störungen

Die  Swiss und ihre Mutter Lufthansa streichen im Winterflugplan wegen fehlender Nachfrage zahlreiche Flüge.
Fluglinien

Lufthansa streicht jeden zehnten Flug

Wegen einem Buchungsminus streicht die Lufhansa rund zehn Prozent der Flüge im Winterflugplan, so der Firmenchef. Das entspricht etwa 33.000 Flügen. Derzeit haben man halb so viele Fluggäste wie vor der Krise.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.