New York

Urteil gegen Maxwell in Missbrauchsprozess

Ghislaine Maxwell, hier bei einer Gala 2014.
Ghislaine Maxwell, hier bei einer Gala 2014. (c) APA/AFP/GETTY IMAGES/ROB KIM (ROB KIM)
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Ghislaine Maxwell soll Ausbeutung junger Frauen durch US-Millionär Epstein unterstützt haben.

New York. Ghislaine Maxwell, Ex-Partnerin des verstorbenen Millionärs Jeffrey Epstein, wurde am Mittwoch (Ortszeit) von einem Bezirksgericht mit Geschworenenbank in New York wegen Sexualverbrechen an Minderjährigen in fünf von sechs Anklagepunkten schuldig gesprochen. Richterin Alison Nathan wird das Strafmaß später verkünden. 65 Jahre Haft sind möglich.

Der mit der Politik gut vernetzte New Yorker Unternehmer und Investmentbanker Epstein (1953–2019) war 2019 angeklagt worden, einen Ring zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger und deren Zuführung an Freier betrieben zu haben. Dafür gab es offenbar unter anderem eine Privatinsel Epsteins in der Karibik, wohin er junge Frauen im Alter von zwölf bis 17 Jahren einflog. Er war schon früher wegen Missbrauchsdelikten verurteilt worden. 2019 starb er in U-Haft, laut Obduktionsbericht durch Suizid.

Zu seinen Freunden gehörten etwa der britische Prinz Andrew, Ex-Premier Tony Blair, die Ex-US-Präsidenten Donald Trump und Bill Clinton, Schauspieler und Unternehmer. Sie wollen von den Umtrieben nichts gewusst haben.

Verteidigung will berufen

Maxwell wurde im Kern vorgeworfen, Epstein bei dem Missbrauch unterstützt und dafür Minderjährige ausgesucht zu haben. Die US-britisch-französische Geschäftsfrau ist Tochter des 1991 verstorbenen britischen Verlegers Robert Maxwell. Nach Epsteins Tod tauchte sie unter und wurde 2020 gestellt.

Die Verteidigung will berufen. Als Ansatzpunkte nennt sie etwa mögliche Mängel bei der Beweisaufnahme durch die Richterin: Sie hatte mehrere Zeugen der Verteidigung abgelehnt. Der Schuldspruch wurde vor allem auf Basis von Aussagen der Opfer gefällt. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2021)

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