Der Nationalrat hat eine Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzkraft abgelehnt.
Neue Freie Presse am 31. Dezember 1931
Der Nationalrat hast gestern seine letzte Sitzung in diesem Jahre abgehalten. Da der Gesetzentwurf über die vorläufige Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzkraft der Erledigung zugeführt wurde, werden am 1. Januar 1932 die Werke von Meister Johann Strauß und Millöcker frei. Allerdings wäre dieses Ereignis schon vor einiger Zeit ein treten, wenn man sich nicht im Dezember entschlossen hätte, ein Provisorium einzuschalten.