Vorhaben

Zadić hofft, dass mit Nehammer "generell Ruhe einkehrt"

Justizministerin Alma Zadić (Grüne)
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) APA/MICHAEL GRUBER
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Die Justizministerin plant eine Regierungsvorlage zur Reform des Maßnahmenvollzugs - und einen Entwurf zur Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bringt in den ersten Monaten des Jahres 2022 zwei wichtige Vorhaben auf Schiene: Schon Anfang 2022 soll die Regierungsvorlage zur Reform des Maßnahmenvollzugs vorliegen. Für das erste Quartal kündigte Zadić den Entwurf zur Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts an. In der Justiz und "generell" hofft Zadić, dass mit dem neuen ÖVP-Kanzler Karl Nehammer "Ruhe einkehrt".

Nach einem Jahr voller Aufregungen und Angriffe der ÖVP auf die Justiz - angesichts der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und sein Umfeld - ist Zadić jetzt "zuversichtlich, dass generell mehr Ruhe einkehren wird". Die Zusammenarbeit mit Nehammer, früher Innenminister, habe bisher schon gut funktioniert. Jetzt als Kanzler sei er "in seiner Wortwahl versöhnlicher" und zeige sich konsensorientiert. Ruhe wäre auch "dringend nötig, denn wir müssen das Land aus der Pandemie führen", merkte Zadić an.

Befangenheit in der Causa Kurz?

Im Jänner wird sie das von ihr eingeleitete Gespräch mit der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher führen. Diese hatte die WKStA-Ermittlungen scharf kritisiert, Beschwerde eingelegt - und zwar, wie dann bekannt wurde, beraten von der Anwaltskanzlei Ainedter, die auch zwei beschuldigte ÖVP-Politiker vertritt. Inhaltlich will die Justizministerin das nicht beurteilen, dies sei Sache des Oberlandesgerichts. Aber "die Optik war keine gute", stellt sie zur "Medienarbeit" Aichers fest. Denn "die Unabhängigkeit der Justiz muss immer auch nach außen sichtbar sein".

Nicht erst mit diesen Ermittlungen, sondern schon mit dem Ibiza-Skandal sichtbar wurden Lücken im Korruptionsstrafrecht. Diese will Zadić mit einer Gesetzesänderung schließen - die auch ihr Beitrag zum seit Antritt der türkis-grünen Koalition versprochenen Transparenz- und Antikorruptions-Paket ist. Es enthält weiters für demnächst angekündigte Nachschärfungen im Parteienfinanzierungsgesetz (die im Parlament erarbeitet werden) und das Informationsfreiheitsgesetz, das Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegen einigen Widerstand durchzubringen versucht.

Zadić hat ihren Entwurf zum Korruptionsstrafrecht bereits der ÖVP zur politischen Abstimmung übermittelt. Eckpunkte sind eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines "Amtsträgers" hat.

Bundesstaatsanwalt noch nicht in Sicht

Noch nicht in Sicht ist die Übertragung des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten von der Ministerin an einen Bundesstaatsanwalt. Zadić hat dazu nicht nur eine Arbeitsgruppe eingesetzt, sondern auch einen Beirat eingerichtet, dem u.a. der ehemalige Vizekanzler Clemens Jabloner, Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss, die Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk und Heinz Mayer oder der frühere WKStA-Chef Walter Geyer angehören.

Die beiden Gremien haben unterschiedliche Aufgaben, erläuterte Zadić: Die Arbeitsgruppe aus hochrangigen aktiven Juristen soll ein Modell für die neue Weisungsspitze erarbeiten. Wenn man eine so tiefgreifende Veränderung vornehme, "muss das System besser sein als jetzt. Wir können uns nicht erlauben, dass mit der Reform durch die Hintertür die politische Einflussnahme reinkommt." Gleichzeitig bräuchte es aber einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens. Dafür soll der Beirat den Boden aufbereiten, mit breiter Diskussion der Berichte der Arbeitsgruppe.

Schon lange, unter einiger Kritik an den Zuständen, gefordert wird die Reform des Maßnahmenvollzugs. Zadić will sie 2022 umsetzen. Die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher ist sein "sehr sensibler Bereich", geht es doch um Menschenrechte - und Verbesserungen seien "dringend". Die Reform hat zwei Teile: Teil Eins mit den nötigen Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht ist bereits begutachtet, die Regierungsvorlage wird demnächst fertig. Den zweiten Teil - die Änderung des Maßnahmenvollzugsgesetzes - will Zadić Mitte des Jahres in Begutachtung schicken.

(APA/Red.)

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