Ausblick

Von der Impfpflicht bis zur Sterbehilfe: Was 2022 bringt

Ab Herbst 2022 gibt es ein neues Pflichtfach in den Schulen – „Digitale Grundbildung“.
Ab Herbst 2022 gibt es ein neues Pflichtfach in den Schulen – „Digitale Grundbildung“. (c) Getty
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Im neuen Jahr ändert sich einiges. Das spüren nicht nur Schüler und Autofahrer.

Wien. Das neue innenpolitische Jahr beginnt, wie das alte endete – mit Corona-Krisensitzungen. Bereits am Donnerstag wird sich die Regierung neuerlich mit den Landeshauptleuten und dem Covid-Krisenstab „Gecko“ treffen. Dabei soll das weitere Vorgehen im Lichte der sich aufbauenden Omikron-Welle besprochen werden.

Österreich geht also in das dritte Jahr der Covid-Pandemie. Doch auch abseits von Corona wird sich im neuen Jahr so einiges tun. Ein Überblick.

Impfpflicht

Die ersten Wochen im neuen Jahr werden wohl auch von der Debatte über die Impfpflicht geprägt sein. Bis 10. Jänner läuft die Begutachtung noch. Gelten soll die Verpflichtung zur Covid-Impfung ab 1. Februar für alle ab 14 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang).

Vierteljährlich finden sogenannte „Impfstichtage“ statt, der erste ist der 15. März 2022. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Ist das nicht der Fall, droht eine Strafe. In der Regel wird es zu einem abgekürzten Verfahren kommen. Hier droht eine Strafe von bis zu 600 Euro. Grundsätzlich sind aber Strafen von bis zu 3600 Euro möglich.

Sterbehilfe

Eine andere gewichtige Neuerung, die im Jahr 2022 schlagend wird, ist gesetzlich bereits beschlossen: die Möglichkeit des assistierten Suizids für schwer oder unheilbar kranke Menschen. Um einen Missbrauch zu verhindern, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein: Die betreffende Person muss volljährig sein. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass sie entscheidungsfähig ist. Die Krankheit muss eindeutig diagnostiziert sein – und es muss ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt geführt werden.

Ist dies erledigt, kann nach einer Frist von zwölf Wochen – in Ausnahmefällen auch zwei Wochen – bei einem Notar oder Patientenanwalt eine „Sterbeverfügung“ errichtet werden. Mit der erhält man Zugang zu einem letalen Präparat. Ausgefolgt wird es in Apotheken. Die aktive Sterbehilfe bleibt auch weiter verboten.

Ökosoziale Steuerreform

Im Bereich der Steuern wird das Jahr 2022 den Einstieg in die lang versprochene Ökologisierung bringen. Im Juli wird der zusätzliche CO2-Preis erstmals fällig. Der zusätzliche CO2-Preis von 30 Euro je Tonne dürfte Benzin um neun Cent je Liter teurer machen, Diesel und Heizöl um zehn Cent und Erdgas um sieben Cent für zehn Kilowattstunden Heizleistung. Bis 2025 soll der Preis dann auf 35, 45 und 55 Euro je Tonne ansteigen.

Die Einnahmen werden als Klimabonus zurückverteilt. Erstmals soll das in der zweiten Jahreshälfte passieren, wie und wann, ist noch unklar. Es wird zwischen 100 und 200 Euro geben. Der genaue Betrag hängt am Wohnort. Je ländlicher die Gemeinde und je schlechter die Öffis, desto höher der Bonus.

Steuern

Schlagend wird auch eine weitere Steuerreform: Mit 1. Jänner sinkt die zweite Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 32,5 Prozent, 2023 sinkt sie dann weiter auf 30 Prozent. Der Familienbonus steigt von maximal 1500 auf 2000 Euro pro Kind und Jahr.

Auto

Mit (fast) einem Jahr Verspätung bringt 2022 auch den digitalen Führerschein. Er kann am Handy abgespeichert und mitgeführt werden. Mit 1. März 2022 wird in Wien das Parkpickerl und die Kurzparkzone – mit Ausnahmen in einzelnen Randgebieten – auf die gesamte Stadt ausgedehnt. Die Kurzparkzone gilt nun einheitlich von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr.

Neues Schulfach

Im Herbst kommt auf die Schüler eine Neuerung zu: In den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule steht künftig pro Schulstufe eine Wochenstunde „Digitale Grundbildung“ am Stundenplan. Bisher handelte es sich um eine verbindliche Übung. Nun ist es ein Pflichtfach.

Mindeststudienleistung

Auch an den Unis erfolgt im Herbst eine große Änderung. Es wird die umstrittene Mindeststudienleistung eingeführt. Studienanfänger müssen in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte schaffen. Das ist knapp ein Achtel der vorgegebenen Regelstudienzeit. Tun sie das nicht, erlischt die Zulassung. (APA/j.n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2022)

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