Der Gang zum Höchstgericht und eine Beschwerdeflut sind angedacht. Aber wie könnten die Impfgegner argumentieren?
Die Politik lässt sich mit der Einführung der Impfpflicht noch Zeit. Erst ab Februar soll sie gelten, Strafen ab Mitte März verschickt werden. Einer der Gründe, warum die Politik abwartet, ist, dass man die Regelung rechtlich wasserdicht machen möchte. Denn es gilt als gesichert, dass Impfgegner gegen das Gesetz vorgehen werden. Dazu gibt es zwei rechtliche Schienen. Doch das Zaudern der Regierung bei der Impfpflicht könnte den Impfgegnern in ihrer Argumentation sogar noch gelegen kommen.
Ein Gesetz kann man in Österreich erst anfechten, wenn es beschlossen ist. Das soll nach den Plänen der Koalition Ende Jänner passieren. Dann könnte die Impfpflicht gegen Corona von jedem Bürger direkt über einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden. Denn nach der Judikatur ist es nicht zumutbar, sich zunächst strafbar zu machen, um dann erst im Zuge der Bekämpfung der Buße die Instanzen von unten nach oben zu bemühen. Letzteres ist aber auch möglich und wird in Impfgegnerkreisen überlegt. Die Idee: Möglichst viele Leute sollen sich einen Strafbescheid abholen und dann dagegen Beschwerde einlegen, um Verwaltung und Gerichte lahmzulegen.