Omikron

Neue Corona-Maßnahmen: Maske im Freien, kaum Quarantäne

Man muss eine FFP2-Maske auch im Freien tragen, wo immer kein Zwei-Meter-Abstand zu anderen möglich ist.
Man muss eine FFP2-Maske auch im Freien tragen, wo immer kein Zwei-Meter-Abstand zu anderen möglich ist. APA/HELMUT FOHRINGER
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Während die FFP2-Masken-Regeln deutlich verschärft werden, müssen Kontaktpersonen von Infizierten in vielen Fällen nicht mehr zu Hause bleiben.

8853 neue Coronafälle wurden am Donnerstag gemeldet, dazu der erste Todesfall, der auf die Omikron-Variante zurückgeht. „Das Virus“, so formulierte es Bundeskanzler Karl Nehammer bei einer Pressekonferenz von Regierung und Experten, „kennt keine Feiertage.“ Und so brachte der Dreikönigstag auch eine Reihe von neuen CoronaMaßnahmen für Österreich. Teilweise sind es Aufweichungen der bisherigen Regeln, insbesondere wenn es um die Quarantäne geht. Aber mit der Ausweitung der Maskenpflicht auf das Freie werden die Maßnahmen auch verschärft. Und im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa Spanien soll in Österreich auch im Freien nicht irgendein Mund-Nasen-Schutz, sondern wie in Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden. Die einzelnen Maßnahmen im Detail:

Maske im Freien

Die von der Regierung am Donnerstag vermittelte Grundregel lautet: Man muss eine FFP2-Maske auch im Freien tragen, wo immer kein Zwei-Meter-Abstand zu anderen möglich ist. Bleibt es bei dieser Definition, dürfte dies in Großstädten zu einer fast dauernden Maskenpflicht im Freien führen. Die Regierung nannte als konkrete Beispiele für die neue Maskenpflicht Fußgängerzonen, Warteschlangen, aber auch, wann immer jemand auf der Straße entgegenkomme.

Man wird hier darauf achten müssen, wie der Verordnungstext im Detail aussieht. In Staaten mit Maskenpflichten im Freien (Spanien, Italien) sind etwa Ausnahmen üblich, wenn jemand Sport betreibt. Zudem kündigte die österreichische Regierung Ausnahmen für Fälle an, in denen man nur mit seinen engsten Angehörigen oder seinem Partner spazieren geht – solang niemand anderer auf zwei Meter nahekommt. Die Maskenregel im Freien erklärt die Regierung mit der erhöhten Ansteckungsgefahr bei Omikron, die Pflicht soll ab Dienstag gelten.

Kein Lockdown

Erlaubt ist es weiter, sich ohne Maske zu Hause oder in Lokalen mit anderen zu treffen. Auch die Geschäfte bleiben – diesfalls wie bisher mit Masken – offen. Die Regierung setzt darauf, dass die neue Virusvariante weniger gefährlich ist. Und dass man sich daher einen weiteren Lockdown ersparen kann, auch wenn es dafür keine Gewissheit gebe, wie betont wurde. Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erklärte, dass Omikron milder verlaufe als die zuvor vorherrschende Delta-Variante. Musste bisher einer von vier im Spital liegenden Corona-Patienten auf die Intensivstation verlegt werden, seien es bei Omikron nur noch einer von zehn. „Das ist aber keine Entwarnung“, sagte Mückstein. So könne Omikron wegen der hohen Ansteckungsrate dazu führen, dass die kritische Infrastruktur gefährdet sei.

Weniger in Quarantäne

Der von Mückstein angesprochene Punkt sorgt auch dafür, dass die Quarantäneregeln bereits ab Samstag deutlich milder werden. Wer beruflich in der kritischen Infrastruktur tätig ist, darf sofort weiter arbeiten gehen, auch wenn er Kontakt mit einem Infizierten hatte. Dafür muss die Person aber stetig eine FFP2-Maske tragen und täglich per Test beweisen, dass sie selbst nicht infiziert ist. Für Kontaktpersonen in weniger wichtigen Berufen gilt weiter, dass sie sich erst ab dem fünften Tag freitesten können.

Aber viele Menschen werden schon deswegen weiterarbeiten dürfen, weil sie trotz Kontakt zu Infizierten gar nicht mehr als Kontaktpersonen erfasst werden. Das betrifft all jene, die schon dreifach geimpft sind. Keine Kontaktperson ist man künftig auch, wenn beim Treffen mit dem Infizierten beide eine Maske getragen haben.

Wer selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurde, kann sich nach fünf Tagen freitesten (bisher nach dem zehnten).

Druck auf Ungeimpfte

Erhöhen will die Regierung den Druck auf Ungeimpfte. Für sie gelten ja nach wie vor Ausgangsbeschränkungen, so dürfen sie abseits der lebensnotwendigen Besorgungen keine Geschäfte betreten. Nur wurde dies in der Praxis kaum kontrolliert. Ab Dienstag soll der Handel nun zu ebendiesen Kontrollen verpflichtet werden, entweder am Eingang oder spätestens beim Bezahlen. Die Regierung kündigte auch eine Aktion scharf bei 2-G-Kontrollen für nächste Woche an. Strafen sollen erhöht, Betriebe bei groben Verstößen temporär gesperrt werden können.

Klar machte die Regierung, dass sie trotz der Omikron-Variante an der Impfpflicht ab Februar festhält. Und auch der Druck auf zweifach Geimpfte, sich boostern zu lassen, wird erhöht. Die Gültigkeit ihres Grünen Passes soll ohne weitere Immunisierung nach sechs Monaten (bisher neun) enden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2022)

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