Coronamaßnahmen

ELGA: Impfpflicht erst ab April technisch umsetzbar

Symbolbild: Impfung gegen das Coronavirus
Symbolbild: Impfung gegen das Coronavirusimago images/Pixsell
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Bei der Erstellung des Gesetzesentwurf sei man von der Regierung nicht einbezogen worden, kritisiert die ELGA GmbH. Das mache nun einige Änderungen notwendig.

Die Einführung der Impfpflicht ab Februar dürfte wackeln. Der ELGA GmbH zufolge ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es in Richtung Regierung. Daher seien "hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten".

"Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme wörtlich. Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Gleich "mehrere Tabubrüche"

Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich "mehrere Tabubrüche". So werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein "bürokratischer Lockdown", denn: "Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben."

Neben der drohenden "Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen" befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit "willkürlichen Annahmen", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.

Keine Kritik an „Ultima Ratio“ 

Keine Probleme mit den Plänen der Regierung werden hingegen im akademischen Bereich gesehen. So spricht sich die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) einstimmig für die Einführung einer Impflicht aus. "Nur so wird die aus wissenschaftlicher Sicht notwendige hohe Durchimpfungsquote erreicht", lautet die Begründung in der Begutachtungsstellungnahme. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechtsordnung appelliert die uniko, "die Impflicht verfassungskonform und konsistent in allen Rechtsbereichen zu verankern".

Ähnlich lautet auch die Stellungnahme des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien. "Am Vorhaben eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19 ist aus der Sicht des IERM keine Kritik zu üben, sofern dies als Ultima Ratio für die Abwehr der von der Pandemie ausgehenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geboten ist", heißt es schlicht in der kurzen Stellungnahme und weiter: "Vielmehr ist auch aus ethischer Sicht dem legitimen Schutzziel der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als Recht der gesamten Bevölkerung zuzustimmen."

Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.

(APA)

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