Datenabgleich

Impfpflicht: Kontrolle verzögert sich

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach vor Erstellung des Gesetzesentwurfs nicht mit Elga.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach vor Erstellung des Gesetzesentwurfs nicht mit Elga.APA/HERBERT NEUBAUER
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Die technische Umsetzung via Elga ist erst ab April möglich. Eingeführt wird die Impfpflicht trotzdem weiter im Februar.

Wien. Als die Bundesregierung nach Beratungen mit den Ländern am 19. November vor die Kameras trat, hatte sie für Geimpfte und Ungeimpfte unangenehme Botschaften im Gepäck. In beide Richtungen wurden Versprechen gebrochen. Zum einen verkündeten der Kanzler (das war damals gerade Alexander Schallenberg) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, dass auch Immunisierte drei Wochen lang in einen Lockdown müssten. Doch wohl auch, um diese Botschaft für Geimpfte abzufedern, wurde gleichzeitig eine Impfpflicht ab 1. Februar beschlossen. Ab „spätestens 1. Februar“, wie danach ergänzt wurde. Später wurde bekannt, dass die Strafen aber erst ab dem 15. März verschickt werden sollen. Und nun zeigt sich, dass sich die Koalition auch mit diesem Datum noch verkalkuliert haben dürfte.

Denn die Regierung hat ihren Gesetzesentwurf erstellt, ohne mit der für die technische Umsetzung betrauten Elga GmbH zu sprechen. Das betonen die Verantwortlichen von Elga nun in ihrer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren. Noch bemerkenswerter ist darin ein anderer Satz: „Die Elga GmbH und deren Umsetzungspartner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen.“

Manche Ideen nicht erfüllbar

Elga soll dem Gesundheitsministerium die Daten aller Geimpften und die Impfpflicht-Ausnahmen liefern. Manche von der Regierung gewünschten Punkte werde man aber selbst bis April nicht umsetzen können, betont die Elga-Verantwortliche. Nämlich, dass nur Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen Befreiungen von der Impfung eintragen dürfen. Auch die Erweiterung des zentralen Patientenindex um Personen, die in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer und kein bPK-GH (bereichsspezifisches Personenkennzeichen Gesundheit) haben, sei bis dahin nicht möglich.

Das Impfpflichtgesetz werde trotzdem wie geplant mit Anfang Februar in Kraft treten, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium zur „Presse“. Zwar sei ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Aber „sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt wird, wird das selbstverständlich berücksichtigt“.

Strafen für Impfgegner könnten sich mangels Datenabgleich also verzögern. Andererseits betont das Ministerium, dass die Impfpflicht bereits ab Februar ernst zu nehmen sei. Sie „soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden“, heißt es.

Die Elga GmbH macht hingegen kein Hehl daraus, dass es zu einer „zeitlichen Verzögerung“ kommen werde. Diese Zeit könnte man aber „für ein finanzielles Anreizsystem“ nutzen, schlägt sie vor und denkt dabei an Gutscheine für dreifach Geimpfte.

Werden die Richtigen bestraft?

Laut dem Verfassungsjuristen Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck könnte man mit der Impfpflicht prinzipiell schon wie bisher geplant starten, da die meisten Daten ja vorliegen. Aber „möglicherweise werden Personen bestraft, die eigentlich unter die Ausnahmen fallen, und andere, die eigentlich impfpflichtig wären, nicht, weil man ihre Daten nicht hat“, twitterte der Rechtsexperte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2022)

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