Pu der Bär (hier in einer Illustration von E. H. Shepard) ist nun gemeinfrei – in den USA. Kumpane Tigger muss aber noch ein paar Jahre warten.
Urheberrechtsschutz

Willkommen in der Gemeinfreiheit: Das gehört jetzt uns allen

Für Arnold Schönberg und Ludwig Wittgenstein ist es hierzulande so weit, für Pu den Bären und Bambi drüben in den USA: Sie – oder ihre Werke – sind seit Jahresbeginn gemeinfrei. Jetzt kann sie also jeder frei nutzen, veröffentlichen und bearbeiten. Theoretisch jedenfalls. Wie gut die „Public Domain“ für das Kulturerbe ist, darüber streiten Netzaktivisten und Urheberrechtler seit Langem.

Sie möchten kreativ tätig werden und suchen nach Inspiration? Sie möchten ein Musical schreiben, Plakate drucken, ein Computerspiel entwickeln, ein Konzert geben – aber wissen nicht recht, worüber? Wie wäre es mit Arnold Schönbergs Kompositionen, Ludwig Wittgensteins „Tractatus“, Paula Preradović' Gedichten oder Oskar Laskes Schönbrunn-Bildern? Mit diesen dürfen Sie seit Kurzem tun und lassen, was Sie wollen.

In der EU läuft 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers – genauer: nach Ablauf seines Todesjahres – der Urheberrechtsschutz aus. Seit Jahresbeginn gelten also die Werke von Personen, die 1951 gestorben sind, als gemeinfrei. Sie gehören jetzt uns allen. Oder, um rechtlich präziser zu sein: Sie gehören niemandem mehr. Ihre Erben profitieren nicht mehr von Tantiemen – und sie können zum Beispiel keine Aufführungen oder Bearbeitungen mehr verbieten. Jetzt ist alles erlaubt.

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