Bewertung

Nur ein Google-Stern: Kanzlei klagt und siegt

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Ein Mann muss die negative Beurteilung wieder löschen, weil er wichtige Details unterschlug.

Wien. Im Lokal schlecht bewirtete Kunden können damit Rache üben, aber auch Anwaltskanzleien und selbst Gerichte werden inzwischen via Google bewertet. Und über eine Kanzlei hatte ein Mann sichtlich eine schlechte Meinung: „Meine Anrufe werden ignoriert und meine Nr. wurde gesperrt, somit ist die Rechtsanwaltskanzlei mit meiner Nr. nicht erreichbar“, klagte er. Und er vergab nur einen Stern. Doch es hatte schon bestimmte Gründe, warum man für den Herrn nicht erreichbar war. Und weil diese nicht angeführt waren, muss der Mann nun seine Rezension zurücknehmen.

Die schlecht bewertete Anwaltskanzlei hatte den Mann auf Löschung und Unterlassung geklagt. Sie hatte die Ehefrau des Mannes vertreten. An einem Tag rief dieser an, weil er eine Änderung im geplanten Scheidungsvergleich erreichen wollte. Das lief wohl nicht so wie gewünscht, denn nach Beendigung des Gesprächs versuchte der Mann, im Sekundentakt wieder anzurufen – und das eine Stunde lang. Das fand wiederum die Anwaltskanzlei nicht so toll, weil ja vielleicht auch andere Leute noch bei ihr anrufen wollten. Sie sperrte daher die Nummer des Mannes für ihre Telefonanlage.

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