Streit um Kinder

Ex darf Privatleben nicht auf Facebook breittreten

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Frau wollte online Stimmung gegen ihren früheren Ehemann machen, um die Kinder zu bekommen.

Wien. „Es gelingt doch tatsächlich, die Kinder immer mehr von mir zu entfremden, sie verweigern unsere Treffen, brechen die Telefonate sofort ab.“ So schüttete die geschiedene Mutter dreier Kinder auf Facebook ihr Herz aus. Die öffentlich sichtbaren Postings verfehlten die beabsichtigte Wirkung nicht, sondern zogen Wutreaktionen anderer gegen die vermeintlich Schuldigen nach sich. Aber müssen die sich das gefallen lassen?

Die getrennten Eltern hatten eine gemeinsame Obsorge über die Kinder vereinbart, der Vater sollte alle 14 Tage Kontakt zu den Kindern haben. Nach dem letzten Ferienkontakt brachte er die drei nicht mehr zurück. Seither streiten die Eltern vor dem Pflegschaftsgericht, wie es weitergehen soll. Und die Mutter holte sich Unterstützung aus dem sozialen Netzwerk: „Diesen ,ehrenwerten‘ Großeltern samt ,wunderbarem Vater‘ g'hört der Marsch geblasen“, lautete dort einer der Kommentare. „Eine Sauerei, den Kindern die Mutter zu entfremden und zu nehmen.“

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