"Aktion scharf"

Wie sollen die Covid-Maßnahmen kontrolliert werden?

Der Handel soll ab morgen die nach wie vor geltenden Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte streng kontrollieren. Aber auch die Polizei werde ihre Kontrollen intensivieren.
Der Handel soll ab morgen die nach wie vor geltenden Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte streng kontrollieren. Aber auch die Polizei werde ihre Kontrollen intensivieren. (c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Ab Dienstag soll die Maskenpflicht auch im Freien gelten und die Einhaltung der 2-G-Regel im Handel strenger kontrolliert werden. Innenminister Karner kündigt eine "Aktion scharf" gegen "Unbelehrbare" an.

Um die Ausbreitung der Virusvariante Omikron einzudämmen, hat die Regierung teilweise verschärfte Maßnahmen angekündigt. Ab dem morgigen Dienstag, 11. Jänner, soll auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden. Und zwar „überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann“, wie in den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums festgehalten wird. Ausgenommen sind Situationen, „wo der Mindestabstand von zwei Metern nur kurzzeitig unterschritten wird, wie z.B. beim bloßen 'Vorbeigehen' am Gehsteig etc.", wie es heißt.

Außerdem soll im Handel strenger kontrolliert werden. Denn für Ungeimpfte gelten nach wie vor Ausgangsbeschränkungen, sie wurden am Montag im Hauptausschuss im Nationalrat erneut verlängert. Zu Geschäften abseits des täglichen Bedarfs haben sie demnach keinen Zutritt. An konkreten „Interaktionspunkten“, etwa direkt am Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kasse, muss der 2-G-Nachweis - also die Bestätigung, entweder gegen Corona geimpft oder davon genesen zu sein - vorgezeigt werden.

Wer soll die neuen Corona-Maßnahmen kontrollieren? Der Einsatz der Exekutive wird intensiviert, kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Montag in einer Pressekonferenz an.

„Aktion Scharf“ gegen „Unbelehrbare"

Es werde hierfür eine „Aktion scharf" gegenüber „jenen Unbelehrbaren“ geben, „die sich nicht an die notwendigen Maßnahmen halten." Es sei dies zugleich „eine Aktion Fairness“ gegenüber jenen, „die diese Maßnahmen aus Eigenverantwortung und zum Schutz der anderen entsprechend mittragen“, so Karner. Begonnen werden soll damit morgen, Dienstag. Der Schwerpunkt soll in der Gastronomie, im Handel und „im Bereich der touristischen Hotspots“ liegen. Konkret gehe es um drei Säulen:

1. Der Einsatz der Bereitschafts- und Streifeneinheiten in den Bezirken.
2. Der Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Zivil für Kontrollen vor allem im Handel.
3. Die Weitergabe einer Empfehlung für den Handel, wie die Kontrollen umgesetzt werden können – etwa: „Wie erkenne ich Fälschungen von Nachweisen?“ 

1,6 Millionen Kontrollen bisher durchgeführt

Das bisherige Kontrollsystem sei ein äußerst erfolgreiches, ergänzte Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit. Man habe bisher 1,6 Millionen Kontrollen durchgeführt und mehr als 12.000 Übertretungen festgestellt. Die neun Landespolizeidirektionen seien nun angewiesen worden, das bisherige Kontrollsystem auszubauen. Mit der Novelle kämen nun auch Kontrollen seitens der Betreiber hinzu: Der Handel müsse Kunden hinsichtlich ihres 2-G-Nachweises kontrollieren. Außerdem müsse das Tragen von FFP2-Masken kontrolliert werden. Überall dort, wo ein der 2-Meter-Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden könnte, beispielsweise in Fußgängerzonen oder Warteschlangen. Aber insbesondere auch bei Corona-Demonstrationen, wo die Maskenpflicht von einer Vielzahl an Teilnehmern nicht eingehalten werde.

„Wir als Polizei sind für die Sicherheit und den Schutz der Menschen da“, betonte Ruf die „große Verantwortung, die die Polizei trägt“. Dieser komme man nach – auch in dem Sinne, dass bei Verstößen eingegriffen und diese hart geahndet würden. Ab Dienstag soll es so zu verstärkten Schwerpunktkontrollen in jedem Bundesland kommen, führte Ruf aus. Der Personalaufwand für die Kontrollen soll erhöht, Streifen eigens für die Kontrolle der Maßnahmen eingeführt werden. Außerdem sollen Diensthabende im Zuge ihres Streifendienstes noch zusätzlich „systematisch kontrollieren".

„Großteil der Bevölkerung hält sich an Maßnahmen"

„Genau wie die Coronapandemie jeden Einzelnen von uns betrifft“, meinte Manuel Scherscher, stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamts, liege es auch an jedem Einzelnen, dafür zu sorgen, dass sich die „Omikron-Welle möglichst flach“ gestalten werde. Viele täten das, der Großteil der Bevölkerung sogar. Leider gebe es aber auch Personen, „denen weniger an der Gesundheit ihrer Mitmenschen liegt“. Sie widersetzten sich den Maßnahmen, wie Kontrollen der Polizei zeigten, zum Beispiel habe man etliche gefälschte Nachweise sichergestellt. 

Die Kontrollen seien aber „keine exklusive Angelegenheit der Polizei“, so Scherscher, man habe einige Partner in Schlüsselpositionen. So etwa den österreichischen Handel. Rund 81.000 Handelsbetrieben werde man Videotutorials und Handelsanleitungen zur Verfügung stellen, die zeigten, wie man Kontrollen friktionsfrei und sicher durchführe. Es gehe auch darum, wie man Fälschungen von Impfzertifikaten erkenne. Am Dienstag wird ein runder Tisch mit Vertretern der Handelskammer, der Wirtschaftskammer und des Handelsverbands abgehalten, wo Details geklärt werden sollen.

Es ginge schließlich darum, Mitarbeiter des Handels für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe bestmöglichst vorzubereiten, so Scherscher. Darin soll unter anderem auch der Vorschlag von WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik aufgegriffen werden, der nach dem Beispiel von Deutschland „Bändchen“ für Kunden ins Spiel brachte. Kunden müssten auf diese Weise in Einkaufszentren und -straßen nicht in jedem Geschäft erneut kontrolliert werden und ihren 2-G-Status vorweisen müssen, sondern würden bei einmaligem Nachweis des 2-G-Status ein Bändchen erhalten, das ihnen in weiterer Folge für den gesamten Einkauf diene.

„Setzen zu Beginn auf Dialog"

Wie die Betreiber selbst kontrolliert werden, ob sie die Kontrollen tatsächlich umsetzen? „Wir haben die Polizeiinspektionen angewiesen, die Kontrollen durchzuführen“, so Generaldirektor Ruf. Sie wurden angewiesen, Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Durch Bereitschaftseinheiten, durch zusätzliche Streifen - und zwar sowohl in Zivil als auch in Uniform einzuschreiten, wiederholte er. In der Anfangsphase setze man freilich auf Dialog und wolle damit die Betriebe von den Kontrollen überzeugen. Würden sich diese nicht daran halten, werde man repressiver vorgehen.

(hell/bsch)

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