Neue Regeln

Wer in Quarantäne muss und wer nicht

Mit der neuen Regelung entfällt die Unterscheidung zwischen K1 und K2, es gibt nur noch die Kategorie Hochrisikokontakt.
Mit der neuen Regelung entfällt die Unterscheidung zwischen K1 und K2, es gibt nur noch die Kategorie Hochrisikokontakt. (c) imago/Hanno Bode
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Dreifach Immunisierte müssen sich auch nach intensivem Kontakt mit einer infizierten Person nicht mehr isolieren. Ausnahmen gelten bei Kindern, kritischem Personal oder bei lang zurückliegenden Infektionen.

Ein Abend unter Freunden, und am nächsten Tag die Hiobsbotschaft -  eine Person aus der Gruppe ist Corona-positiv. Bis vor kurzem hieß das in der Regel: Selbstisolation oder Kontaktreduktion, Anruf bei der Gesundheitsbehörde, hoffen auf ein negatives Test-Ergebnis. Mit den zu erwartenden hohen Omikron-Infektionszahlen hat die Regierung den Umgang mit Kontaktpersonen geändert. Seit dem Wochenende gilt eine neue Definition von Kontaktpersonen, die sich auf die Quarantäneregeln und das Contact Tracing auswirkt. So gelten dreifach Geimpfte nicht mehr als Kontaktpersonen - und müssen demnach nicht mehr in Quarantäne. Freiwillige Selbstisolation ist natürlich weiterhin möglich.

Wer in Quarantäne muss

Mit der neuen Regelung entfällt die Unterscheidung zwischen K1 und K2, es gibt nur noch die Kategorie Hochrisikokontakt. Als ein solcher gilt, wer sich mit einer infizierten Person länger als 15 Minuten mit weniger als zwei Metern Abstand aufgehalten hat - sowohl indoor als auch im Freien - oder der Person physisch nahe gekommen ist, etwa durchs Händeschütteln. Auch Personen im selben Haushalt gelten dazu sowie Menschen, die - auch mit mehr Abstand - einer höheren Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren. Etwa bei Feiern, dem gemeinsamen Singen oder beim Sport in Innenräumen.

All diese Personen müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber ab dem fünften Tag mittels PCR-Test freitesten

Wer nicht in Quarantäne muss

Das gilt nicht für dreifach Geimpfte. Sie müssen nicht mehr in Quarantäne, auch wenn sie engen Kontakt mit einer Corona-positiven Person hatten. Wenn sowohl die infizierte Person als auch die Kontaktperson FFP2-Masken trugen (bei Kindern bis 14 reicht ein gewöhnlicher Mund-Nasen-Schutz), entfällt die Quarantänepflicht ebenso.

Komplizierter wird es bei Kindern und Jugendlichen. Bei Fünf- bis Elfjährigen reichen zwei Stiche, um nicht als Kontaktperson zu gelten. Jugendliche ab zwölf müssen allerdings drei Impfungen vorweisen - und das, obwohl die dritte Impfung erst ab 18 Jahren zugelassen ist und bisher nur eine off-label-Anwendung möglich ist.

Ansonsten bleiben die Regeln in Schulen wie gehabt: Bis zum Ende der vierten Stufe gelten Klassenkollegen und Lehrpersonen erst dann als Kontaktpersonen, (und müssen ins Distance-Learning), wenn es innerhalb von fünf Tagen zu mehreren positiven Fällen kommt. Ab der fünften Stufe werden enge Kontakte und direkte Sitznachbarn als Hochrisikokontakte eingestuft.

Auch Personen der kritischen Infrastruktur - etwa Gesundheitspersonal, Lehrpersonen oder Supermarktangestellte - gelten unabhängig vom Impfstatus nicht als Kontaktpersonen. Sie können auch nach Kontakt mit einer Corona-positiven Person weiterarbeiten, wenn sie gewisse Auflagen einhalten: Dazu gehört tägliches Testen, kein Besuch der Betriebskantine oder anderen Orten mit potenziell engem Kontakt mit anderen sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Die Arbeitserlaubnis gilt jedoch nur so lange, bis etwaige Symptome auftreten.

Wer gilt als dreifach immunisiert?

Um nicht als Hochrisikokontakt zu gelten, müssen „mindestens drei immunologische Ereignisse zumindest sieben Tage vor dem Kontakt stattgefunden haben“, heißt es in den Vorgaben des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet in der Regel drei Impfungen, oder statt einer Impfung eine durchgemachte Coronainfektion.

Das Nationale Impfgremium hat jedoch die Definition, wie lange eine Corona-Infektion als „Ersatz" einer Impfung gilt, aktualisiert. Demnach kann eine Infektion gewissermaßen verfallen, wenn sie länger als sechs Monate zurückliegt. Weil sie aller Voraussicht nach nicht mit den hauptsächlich zirkulierenden Varianten erfolgt ist, ist anzunehmen, dass auch kein ausreichender Schutz gegen diese aufgebaut wurde.

Ob eine überstandene Covid-Infektion als Impfung gilt, hängt davon ab, wie viel Zeit nach dieser vergangen ist. Wer erst nach über sechs Monaten nach der Infektion seine erste Impfung bekommt, für den gilt diese auch als erste Impfung. Wer schon früher - empfohlen wird sogar ab vier Wochen nach überstandener Infektion - geimpft wird, für den gilt die Impfung als zweiter Stich. Genau nachzulesen ist dies in den „Anwendungsempfehlungen" des Nationalen Impfgremiums.

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(twi)

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