Ab Dienstag wird in den nicht lebensnotwendigen Shops kontrolliert. So soll ein Lockdown verhindert werden. Der Handel bittet um Mithilfe der Kunden.
Die „Aktion scharf“ im nicht lebensnotwendigen Handel startet am Dienstag. Künftig sind die Betreiber dazu verpflichtet, den 2-G-Nachweis der Kunden zu kontrollieren. Bestenfalls tun sie das schon beim Betreten des jeweiligen Geschäfts, spätestens jedoch beim Erwerb der Ware. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen bis hin zu vorübergehenden Betriebssperren.
Zusätzlich werden Personen auf ihrer Shoppingtour auch im Freien eine FFP2-Maske tragen müssen, sofern der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.