Insolvenzgefahr

Restrukturierung: Hält der neue Rettungsanker?

Sollen Unternehmensteile verkauft werden? Dann spricht manches gegen das neue Verfahren.
Sollen Unternehmensteile verkauft werden? Dann spricht manches gegen das neue Verfahren.(c) Marin Goleminov
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Das neue Restrukturierungsverfahren soll helfen, Pleiten abzuwenden – aber wie praxistauglich ist es? Laut Experten bringt es einige Vorteile, passt aber nicht für alle Szenarien.

Wien. Seit knapp einem halben Jahr ist nun die Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft. In Schieflage geratenen Unternehmen soll es dadurch erleichtert werden, eine drohende Pleite noch abzuwenden. Der wesentliche Unterschied gegenüber einer außergerichtlichen Schuldenregulierung: Einzelne „Akkordstörer“ können die Restrukturierung nicht verhindern, wenn eine qualifizierte Gläubigermehrheit zustimmt.

Aber wie praxistauglich ist dieses Verfahren? Das war von Anfang an umstritten, zumal sich ein Vorgängermodell, das Unternehmensreorganisationsgesetz, großteils als totes Recht entpuppt hat. Skeptisch äußerte sich etwa der Alpenländische Kreditorenverband (AKV): Dass es bislang zu keiner einzigen öffentlichen Restrukturierung gekommen sei, bestätige die Erwartung des AKV, „dass diesem Verfahren in der Praxis nicht allzu große Bedeutung und Anwendung zukommen wird“, hielten die Gläubigerschützer Anfang Dezember 2021 in einer Aussendung fest.

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