Arbeitsrecht

Skepsis gegen Covid-Maßnahmen ist keine "Weltanschauung"

Auch als Reinigungskraft in einem Spital  kommt man mit Patienten in Kontakt. Beim Verweigern vorgeschriebener Covid-Tests kann die Entlassung drohen.
Auch als Reinigungskraft in einem Spital kommt man mit Patienten in Kontakt. Beim Verweigern vorgeschriebener Covid-Tests kann die Entlassung drohen. (c) Getty Images
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Das OLG Wien bestätigte die Entlassung einer Reinigungskraft in einem Spital, die Covid-Tests aus „Gewissensgründen“ verweigerte.

Wer verpflichtende Covid-Tests verweigert und deshalb nicht an seinen Arbeitsplatz darf, kann seinen Job verlieren – und im Extremfall sogar entlassen werden. Das zeichnete sich durch bisherige Judikatur bereits ab und wurde nun durch das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz bestätigt.

Der Fall betraf einen Job in einem Krankenhaus, insofern kam die Entscheidung nicht überraschend. Das Gericht hat dabei jedoch einige Klarstellungen getroffen, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. Vor allem, dass die Ablehnung der staatlichen Covid-Maßnahmen nicht als „Weltanschauung“ im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) gilt. Wer deshalb z. B. das Testen verweigert und dadurch im Beruf einen Nachteil hat, kann sich somit nicht auf einen Anspruch auf Schutz vor weltanschaulicher Diskriminierung berufen.

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