Aktuelles Beispiel veranschaulicht Nachteile eines fehlenden EU/US-Handelsabkommens.
Brüssel.Der Abbruch der Verhandlungen über ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA vor fünf Jahren hat unerwartete Auswirkungen auf den Schutz traditioneller europäischer Lebensmittel. Da die USA im Gegensatz zur Union keine geografischen Angaben schützen, können Lebensmittel, die in Europa nur aus bestimmten Regionen kommen und nach bestimmten Verfahren hergestellt werden dürfen, in den USA überall erzeugt werden.
Aktuelles Beispiel dafür ist der in der Schweiz seit Jahrhunderten hergestellte Käse Gruyère. Ein US-Richter urteilte, dass Gruyère ein generischer Ausdruck in den USA geworden sei und folglich nicht markenrechtlich geschützt werden könne. „Obwohl der Ausdruck Gruyère einst möglicherweise so verstanden wurde, dass er eine Region der Käseherstellung bezeichnete, machen es die Umstände umfassend klar, dass der Ausdruck mit der Zeit für Käsekäufer in den US generisch geworden ist“, zitierte die „New York Times“ das Urteil.