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Mann schlägt Frau und bekommt von ihr Unterhalt

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Eine Ehe wurde aus Verschulden des Mannes geschieden. Weil er sich aber während der Beziehung um den Haushalt gekümmert hat und nun im Pflegeheim wohnt, muss ihm die frühere Gattin Geld überweisen.

Tritte, Ohrfeigen oder das Reißen an den Haaren: Dass der Mann in der Ehe wiederholt gegenüber seiner Frau gewalttätig wurde, konstatierten auch die Gerichte. Unterhalt bekommt er nach der Scheidung nun trotzdem von seiner Ex. Dabei hilft ihm eine gesetzliche Bestimmung, die in den meisten Fällen Frauen zugutekommt. Aber warum konnte der Mann trotz der Verfehlungen in der Ehe nun seine einstige Gattin erfolgreich auf Unterhalt klagen?



1992 hatte das Paar geheiratet. Der im Hochzeitsjahr dreißig Jahre alte Mann widmete sich in der Ehe sodann dem Haushalt. Warum er dies tat, darüber gingen die Meinungen in dem Prozess auseinander. Er habe einfach Arbeit gemieden, erklärte seine Ex. Die Gerichte stellten aber fest, dass sehr wohl Einvernehmen zwischen dem Paar über die Arbeitsaufteilung bestand. Und der Mann sich infolgedessen 25 Jahre lang um das traute Heim kümmerte, während die Frau das Geld nach Hause brachte. Etwas mehr als 3300 Euro netto waren es zuletzt, auf zwölf Monate gerechnet.

Die Ehe wurde aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden, das dazugehörige Urteil ist seit 2019 rechtskräftig. Doch es gibt Fälle, in denen man unabhängig vom Verschulden Unterhalt nach der Ehe fordern kann. Etwa, wenn man sich noch um kleine Kinder kümmern muss. Dies schied im aktuellen Fall aus. Aber die Regel gilt auch, wenn sich jemand in der Ehe bloß um den Haushalt gekümmert hat, die Person sich nun aber wegen ihres Alters oder des Gesundheitszustands nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt behaupten kann.

Und dem Mann geht es nicht besonders gut, er leidet unter körperlichen und psychischen Problemen. Sie gehen so weit, dass er im Umgang mit Behörden oder Vertragspartnern von einem Erwachsenenvertreter betreut werden muss. Arbeiten kann der Mann erst recht nicht, er lebt in einem Pflegeheim. Auch seine Lebenskosten kann er nicht bestreiten. Gegen Ende der Ehe hatte der Mann von seiner Mutter 23.000 Euro erhalten, die er für seinen Unterhalt verwendete. Davon sind noch 12.000 Euro übrig.

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