Gastbeitrag

Straftaten in globalen Lieferketten vorbeugen

Farbenfrohe Inszenierungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Xinjiang viele wie Sklaven arbeiten.
Farbenfrohe Inszenierungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Xinjiang viele wie Sklaven arbeiten.imago images/Pacific Press Agenc
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Europäische Konzerne greifen mitunter auf Lieferanten zurück, bei denen menschenrechtswidrige Arbeitsbedingungen herrschen. Glaubwürdige Präventionskonzepte können sie entlasten.

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Linz. Globale Lieferketten geraten immer öfter strafrechtlich in Bedrängnis. So hat eine in Berlin ansässige Non Governmental Organisation (ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights) vor Kurzem mehrere Konzerne angezeigt. Der Vorwurf, den der deutsche Generalbundesanwalt zu prüfen hat: In den globalen Lieferketten der angezeigten Konzerne soll es sklavenähnliche Arbeitsbedingungen geben. Es geht konkret um Textilien aus der westchinesischen Region Xinjiang und Zwangsarbeit.

Beitrag, die Taten zu fördern?

Die Rechtsanwälte Simone Petsche-Demmel und Andreas Pollak zeigten (im Rechtspanorama vom 20. September 2021) auf, dass auch österreichische Unternehmen für einen in Österreich geleisteten tatfördernden Beitrag zu einem derartigen, auch und gerade am Beginn der Lieferkette begangenen Verbrechen vor dem Strafgericht landen können. Entscheidend ist einerseits die Kenntnis von den dortigen Verhältnissen und andererseits, ob durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit, Auftragserteilung und Abnahme der so hergestellten Produkte der Tatentschluss des Ausbeuters verfestigt wird. Es wird also faktenbezogen der strafrechtliche Vorwurf eines Beitrags zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen erhoben.

Diesen Vorwürfen nachzugehen und eine strafrechtliche Verantwortlichkeit involvierter Personen, aber auch des Unternehmens festzustellen, ist in der Praxis sehr herausfordernd – aber nicht unmöglich. So weit sollte es aber erst gar nicht kommen. Das Schlagwort hierfür lautet Prävention und ist entlang der gesamten Lieferkette relevant. Doch wie können Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette sicherstellen?

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