Rechtspanorama

Betrogener muss nicht noch einmal davon wissen

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Ehemann setze auch einen zweiten Detektiv ein.

Wien. Der erste vom Ehemann auf seine Frau angesetzte Detektiv hatte Interessantes in Erfahrung bringen können. Nämlich dass sie eine intime Beziehung mit einem anderen Mann unterhielt. Als das Ehepaar sich bereits im Scheidungsprozess befand, setzte der Mann aber noch ein zweites Detektivunternehmen auf die Frau an. „Um den Beweis zu haben, dass bei der Scheidung nur gelogen wird“, wie der Noch-Ehemann meinte. Doch kann er die Kosten für den zweiten Detektiveinsatz dem Ehestörer auferlegen, wie es gehörnte Ehemänner gern versuchen?
Nein, meinte das Landesgericht Innsbruck. Die zweite Überwachung sei überflüssig gewesen, weil die außereheliche Beziehung bereits dokumentiert gewesen sei. Überdies hatte die zweite Observationsphase mit 24 Einsätzen gegenüber dem Ehestörer nur ergeben, dass die Frau bei ihm am Beifahrersitz saß. Der Oberste Gerichtshof (8 Ob 112/21k) schloss sich der Ansicht an: Die Klage gegen den Liebhaber scheitert.

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