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Pandemie

Impfpflicht nur für Erwachsene

Corona Pandemie COVID Schutzimpfung Impfzentrum ACV Wien
Corona Pandemie COVID Schutzimpfung Impfzentrum ACV Wien(c) imago images/SKATA (via www.imago-images.de)
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Das Gesetz tritt mit Anfang Februar in Kraft, gestraft wird aber erst ab Mitte März. Vorerst gibt es keine automatischen Strafbescheide, aber bei Polizeikontrollen wird der Impfstatus abgefragt.

Wien. Die Koalition hat am Sonntag ihren Gesetzestext für die Impfpflicht vorgelegt – und der weicht doch in einigen Punkten vom ursprünglichen Entwurf ab. Man habe die Stellungnahmen in der Begutachtung sehr ernst genommen und auch einen breiten Konsens mit zwei Oppositionsparteien, der SPÖ und den Neos, herstellen wollen, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer. Die FPÖ ist ja generell gegen eine Impfpflicht. Zudem sei es um höchstmögliche Flexibilität gegangen: Vieles wird über Verordnungen passieren, die der Gesundheitsminister abgestimmt auf die Entwicklung der Pandemie oder auch der Impfstoffe erlassen kann.

7,4 Millionen Impfpflichtige

Für wen gilt das Gesetz? Da gibt es schon die erste große Änderung zum ursprünglichen Entwurf: Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind nicht erfasst, die Impfpflicht gilt für alle 7,4 Millionen Erwachsenen, die in Österreich leben. In der Begutachtung hatten Vertreter von Kinderärzten davor gewarnt, Jugendliche mit Strafen zu bedrohen, auch wenn die Ärzte die Impfung selbst für sinnvoll halten. Weiters ausgenommen sind Genesene, Schwangere – auch ihnen wird eine Impfung empfohlen – und Personen, auf die eine medizinische Ausnahmeregelung zutrifft. Ein großer Teil der Impfpflichtigen hat sich schon freiwillig impfen lassen: 80 Prozent der Erwachsenen verfügen derzeit über ein gültiges Impfzertifikat, Hunderttausende Zertifikate laufen aber im Februar ab.


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