Steuern

Von der Steuerreform profitieren Familien und Selbstständige

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Ein wesentlicher Teil der ökosozialen Steuerreform entfällt auf die Senkung des Einkommensteuertarifs. Für Selbstständige und Landwirte soll darüber hinaus der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag erhöht werden.

Wien. Von der ökosozialen Steuerreform, die heuer in Kraft tritt, profitieren am stärksten Familien und Selbstständige. Je nach Einkommen und Familienstatus kann die Entlastung pro Person im kommenden Jahr bis zu 2200 Euro betragen, rechnet der Budgetdienst des Parlaments vor.

Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen der Maßnahmen 2022 rund 2,5 Mrd. und steigt bis 2025 auf rund 5,6 Mrd. Euro an. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Senkung des Einkommensteuertarifs. Nachdem der Grenzsteuersatz für die erste Tarifstufe ab 2020 auf 20 Prozent gesenkt wurde, werden nunmehr auch die Grenzsteuersätze für die zweite und die dritte Tarifstufe schrittweise auf 30 bzw. 40 Prozent gesenkt werden.

Dadurch kommt es zu einer jährlichen Entlastung von bis zu 1230 Euro pro Person. Für Selbstständige und Landwirte soll darüber hinaus der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag erhöht werden. Die Entlastung niedriger Einkommen soll bei den Arbeitnehmern und Pensionisten durch eine Erhöhung der Negativsteuer bzw. des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag und des Pensionistenabsetzbetrags erreicht werden und, nicht wie ursprünglich geplant durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge).

Durch diese Maßnahmen kommt es zu einer jährlichen Entlastung von bis zu 250 Euro. Ein Teil der durch diese Maßnahmen begünstigten Personen wird auch durch die Tarifsenkung entlastet. Bei den Selbstständigen und Landwirten werden niedrige Einkommen durch eine gestaffelte Senkung der KV-Beiträge um bis zu 324 Euro jährlich entlastet werden.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich durch eine schrittweise Erhöhung der Absetzbeträge für den Familienbonus auf 2000 Euro für Kinder unter 18 Jahren bzw. auf 650 Euro für Kinder in Ausbildung ab 18 Jahren sowie durch eine schrittweise Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 450 Euro entlastet. Darüber hinaus sollen beim Kindermehrbetrag die Anspruchsvoraussetzungen deutlich breiter gefasst werden.

Kinderlose profitieren weniger

Ein wesentlicher Teil des Entlastungsvolumens bei der Einkommensteuer entfällt auf einen Ausgleich der kalten Progression. Diese führt bei positiven Inflationsraten im Zeitraum zwischen größeren Steuerreformen zu einer steuerlichen Mehrbelastung, weil die Tarifstufen nicht jährlich mit der Inflationsrate indexiert werden. Eine Simulationsrechnung des Budgetdiensts zeigt, dass im Zeitraum 2016 bis 2025 durch die bereits beschlossenen und die nun geplanten Maßnahmen die kalte Progression ausgeglichen wird. Doch gilt die Aussage nur für das Gesamtsteueraufkommen. Bei einem Teil der Haushalte ohne Kinder kann es im Betrachtungszeitraum durchaus zu einer Mehrbelastung durch die kalte Progression kommen, weil ein Teil des Entlastungsvolumens auf den Familienbonus entfällt.

So wird ein Arbeitnehmer mit Einkommen von 2000 Euro brutto ohne Kinder mit 344 Euro im Jahr entlastet. Ein kinderloser Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 4000 Euro hat 2024 rund 800 Euro mehr in der Geldbörse. Jemand mit dem gleichen Einkommen und zwei Kindern profitiert mit 1800 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2022)

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