Covid-19

Zu früh geboostert? Kein Impfstatus trotz drittem Stich

(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Wird das Intervall von 120 Tagen nach der zweiten Impfung unterschritten, zählt dies laut Covid-Maßnahmenverordnung nicht als dritte Impfung.

Drei mal geimpft - doch trotzdem kein Eintrag im Grünen Pass. Von derartigen Fällen berichtet die Tageszeitung „Der Standard“.

Grund dafür ist, dass sich Betroffene die dritte Impfung, den sogenannten „Booster“, früher abgeholt haben, als dafür vorgesehen ist. So schreibt die aktuelle Maßnahmenverordnung vor, dass zwischen der zweiten und dritten Impfung mindestens 120 Tage liegen müssen.

Hierzulande könnten Betroffene zwar den gelben Impfpass vorweisen und damit analog ihre Dreifachimpfung nachweisen. Im Ausland aber könnten sie Probleme bekommen, wenn ein digitaler Nachweis vorgewiesen werden muss.

"Die Bundesländer wurden ausführlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die impfwilligen Personen auf die gesetzlichen Mindestabstände aufmerksam machen mögen“, erklärte das Gesundheitsministerium gegenüber der Zeitung. Eine Impfstelle habe grundsätzlich den zeitlichen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums Folge zu leisten.

Deswegen könne das Gesundheitsministerium „leider zurzeit weder eine Verkürzung des gesetzlichen Mindestabstands zwischen zweiter und dritter Impfung noch eine Anpassung der betroffenen Impfzertifikate in Aussicht stellen“, so ein Sprecher.

Personen, deren dritte Impfung im grünen Pass nicht als solche zählt, da sie zu früh „geboostert“ wurden, könnten demnach „erst nach Ablauf von 120 Tagen erneut eine weitere Dosis der Corona-Schutzimpfung in Anspruch nehmen, damit ein Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden kann“, hieß es weiter.

>> Zum Artikel des „Standard"

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.