Norwegen

Anders Breivik will freikommen - und startet Anhörung mit Hitlergruß

Anders Breivik vor Gericht.
Anders Breivik vor Gericht.via REUTERS
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Die Mindestdauer der Haftstrafe ist abgelaufen: Der Rechtsterrorist Breivik will auf Bewährung freigelassen werden. Die Staatsanwaltschaft will das verhindern.

Seine Anhörung begann er mit dem Hitler-Gruß: Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik erschien am Dienstag so vor Gericht, wie er es bei seinem Prozess tat; so trug er beispielsweise Buttons mit rechtsradikalen Parolen und hielt einen A4-Zettel mit einer rassistischen Botschaft in die Kameras. Entscheidende Frage für das Bezirksgericht Telemark ist dabei, ob der rechtsextreme Terrorist weiterhin eine akute Gefahr darstellt und die Gesellschaft deshalb weiter vor ihm geschützt werden muss. Breivik tötete am 22. Juli 2011 bei Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen.

Zunächst richtete Staatsanwältin Hulda Karlsdottir einleitende Worte an das Gericht. Im Anschluss war die Verteidigung an der Reihe, ehe eine längere Erklärung Breiviks angesetzt war. Nach norwegischem Recht durfte Breivik nach Ablauf der auf zehn Jahre angelegten Mindestdauer seiner Strafe eine Prüfung beantragen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab und strebt an, dass er in der Haftanstalt Skien hinter Gittern bleibt. Verhandelt wird noch bis voraussichtlich Donnerstag. Es gilt als unwahrscheinlich, dass Breivik auf freien Fuß kommt.

Der 42-jährige Breivik nennt sich mittlerweile Fjotolf Hansen, wünschte sich vor Gericht aber, als Anders Behring Breivik bezeichnet zu werden. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Björvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten.

Verwahrungsstrafe kann regelmäßig verlängert werden

Breivik nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe - im Norwegischen "forvaring" - bedeutet im norwegischen Recht im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist damit offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.

(APA/dpa)

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