Gewaltschutz

Sicherheitstipps der Polizei an Frauen: „Offener Blick, selbstbewusster Schritt“

Archivbild von Innenminister Gerhard Karner.
Archivbild von Innenminister Gerhard Karner.APA/HERBERT NEUBAUER
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Ein Informationsblatt aus dem Innenressort sorgt für Kritik: Im Papier will man Frauen Ratschläge für ihre Sicherheit geben.

Das Bundeskriminalamt im Innenressort bereitet sich schon auf den Internationalen Frauentag vor: Der 8. März soll genutzt werden, um auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Im Rahmen der Initiative „Gemeinsam sicher“ verfasste man also ein „Informationsschreiben mit Verhaltenstipps im öffentlichen Raum“, wie das Bundeskriminalamt erklärt. Danach schickte man das Papier an verschiedene Akteure aus.

„Jede Person hat das Recht auf den Schutz der körperlichen Integrität und der persönlichen Grenzen“, ist darin zu lesen. Und weiter: „Durch Beachtung und Umsetzung von situationsbedingten Präventionsmaßnahmen können Gefahren vielfach vermieden werden. Gerade durch einfache, allgemeine Hinweise kann man seine persönliche Sicherheit erhöhen.“

Aber diese Tipps sorgen nun für Kritik. Frauen sollten sich generell an folgende Hinweise halten: „Präsentieren Sie sich selbstbewusst!“ Oder: „Gewöhnen Sie sich generell an, mit selbstbewusstem Schritt, offenem Blick und aufrechter Haltung zu gehen!“ Und weiter: „Machen Sie von einem Handalarmgerät Gebrauch!“ Denn ein „selbstsicheres und entschlossenes Auftreten, der Mut zur energischen und entschlossenen Ansprache von aufdringlich erscheinenden Personen sowie Hilfe einzufordern oder um Hilfe zu schreien können Täter abschrecken“. Außerdem sollten sich Frauen bewusst machen, dass „Vorsicht und Achtsamkeit stets geboten“ sind. Von Kopfhörern im Ohr wird daher zum Beispiel abgeraten.

Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie kommentierte das Schreiben auf Facebook: „Frauen werden für die erlebte Gewalt verantwortlich gemacht. Ein selbstbewusstes Auftreten wird hier als Lösung präsentiert, da es ja Gewalttäter verschrecke.“ Es handle sich hier um sogenanntes Victim blaming. Das Papier lasse auch außer Acht, dass „die meisten Gewaltvorfälle in den eigenen vier Wänden“ verübt werden.

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Screenshot(c) Die Presse

Bundeskriminalamt widerspricht

Im Bundeskriminalamt widerspricht man auf Nachfrage der „Presse“: Man habe im Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gewalt „meistens in den eigenen vier Wänden stattfindet und sowohl Täter als auch Opfer aus dem jeweiligen Nahbereich kommen“. Das stimmt auch tatsächlich.

Außerdem hält man fest: Man sei „stets bemüht, den Opfern von Gewalt die bestmögliche Unterstützung und Hilfestellung bei der Vermeidung von Gewalttaten zukommen zu lassen“. Und: „Es darf darauf hingewiesen werden, dass durch das gegenständliche Informationsblatt in keinster Weise die Schuld für mögliche Übergriffe beim Opfer zu suchen ist und der Vorwurf des Victim blaming nicht nachvollzogen werden kann.“

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