Informell werden wohl die betreuenden Fachärzte entscheiden, welche Patientinnen und Patienten man besser nicht impft.
Es war, so hört man, eines der am intensivsten debattierten Kapitel des neuen Gesetzes: die Ausnahmen von der Impfpflicht. Nach heftiger Kritik am ersten Entwurf – Hausärzte sollten Attests ausstellen – ist die Regelung strenger. So streng, dass die Ärztekammer „kaum mit Andrang“ rechnet – die Ausnahmen seien „sehr eng“ definiert.
Tatsächlich lässt sich aber nicht genau sagen, wie die Praxis aussehen wird. Denn ein Detail fehlt: die Verordnung des Gesundheitsministers. Sie soll „zeitnah“ erlassen werden und wird u. a. regeln, welche Spitalsambulanzen neben Amtsärzten, Epidemieärzten und Gynäkologen über Ausnahmen entscheiden. Offen ist auch, ob man sich den Amts- bzw. Epidemiearzt aussuchen kann.
In Wien stehen 30 Amtsärzte und theoretisch 463 Epidemieärzte zur Verfügung. Als letztere gelten alle, die für das Bundesland im Pandemiemanagement tätig sind, also etwa Absonderungsbescheide ausstellen. Die Verordnung könnte zudem auch noch die Befristung von Ausnahmen genauer regeln. Und in Zukunft kann man mit ihr auch die Ausnahmegründe verändern, so Medizin- und Verfassungsrechtsprofessor Karl Stöger von der Uni Wien.