Informell werden wohl die betreuenden Fachärzte entscheiden, welche Patientinnen und Patienten man besser nicht impft.
Es war, so hört man, eines der am intensivsten debattierten Kapitel des neuen Gesetzes: die Ausnahmen von der Impfpflicht. Nach heftiger Kritik am ersten Entwurf – Hausärzte sollten Attests ausstellen – ist die Regelung strenger. So streng, dass die Ärztekammer „kaum mit Andrang“ rechnet – die Ausnahmen seien „sehr eng“ definiert.