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Besetzungen

OGH fordert mehr Transparenz bei Spitzenpositionen

Der Oberste Gerichtshof ist in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Der Oberste Gerichtshof ist in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Oberste Gerichtshof pocht bei der Besetzung seiner Präsidenten und Vizepräsidenten auf Vorschläge eines richterlichen Gremiums.

Nach der Veröffentlichung von Chatnachrichten über angeblichen Postenschacher in der Justiz durch die ÖVP hat der Oberste Gerichtshof (OGH) seine Forderung wiederholt, bei der Besetzung seiner Präsidenten und Vizepräsidenten Vorschläge eines gewählten richterlichen Gremiums einzuholen. Die dadurch gewährleistete Transparenz liege im Interesse aller Beteiligten und sei ein Gewinn für den Rechtsstaat, teilte der OGH am Freitag mit.

Durch den Vorschlag eines solchen unabhängigen, aus weisungsungebundenen Richtern bestehenden Personalsenats ließe sich bereits der Anschein einer Einflussnahme bei der Besetzung dieser bedeutsamen Positionen vermeiden, hieß es aus dem OGH. Die Forderung nach einer solchen Gesetzesänderung gebe es schon länger, man habe sie auch wiederholt an das Justizministerium herangetragen.

Umstrittene Veröffentlichung

Das Onlineportal "ZackZack", betrieben von Peter Pilz, hatte am Mittwoch Chats veröffentlicht, die nahelegen, dass die Besetzung der Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitisch motiviert gewesen sein könnte. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) entschied sich damals nicht für die von der Personalkommission erstgereihte Kandidatin, weil diese - so das Portal - seiner Partei nicht genehm war.

Die Veröffentlichung der Nachrichten ist umstritten. Der langjährige Innenministeriums-Kabinettschef Michael Kloibmüller, von dessen Handy sie stammen, gab an, dass es sich um gestohlene Daten handelte.

Brandstetter wies die Vorwürfe zurück. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) habe mittlerweile für transparentere Postenbesetzungen gesorgt. Die Justizministerin müsse nun für jede Umreihung gegenüber der Personalkommission Rechenschaft ablegen und diese gegenüber der Kommission schriftlich begründen, so das Justizministerium.

(APA)