Wer per Bescheid abgesondert ist, ist von der Arbeit befreit, auch wenn er keine Symptome hat und im Home-Office arbeiten könnte. Die zahlreichen milden Verläufe werfen die Frage auf, ob diese Regelung noch sinnvoll ist.
Fast 30.000 Corona-Neuinfektionen am Freitag, Tendenz steigend. Die Omikron-Variante ist zwar nachweislich weniger gefährlich und verläuft bei vielen Infizierten ohne gröbere Symptome. Trotzdem werden sie bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses von der Bezirksverwaltungsbehörde in Quarantäne geschickt und fallen in vielen Fällen für den Dienstgeber aus. Auch dann, wenn sie im Home-Office weiter arbeiten könnten. Der Absonderungsbescheid ersetzt die Krankschreibung, eine zusätzliche Bescheinigung vom Arzt ist in der Regel nicht notwendig. Wenn nun reihenweise Mitarbeiter ausfallen, wird das für die Betriebe zum Problem. Gut 220.000 positiv Getestete waren zuletzt in Quarantäne.
Auf den ersten Blick ist der Fall klar: Wer die Information über die Absonderung erhält, ist nach dem Epidemiegesetz vom Dienst freigestellt. Auch wenn aus „sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Krankenstand des Dienstnehmers“ vorliegt, wie es auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse heißt. Arbeitsrechtlich zähle die Quarantäne als „sonstiger Dienstverhinderungsgrund“, erst mit einer Krankschreibung liege ein Krankenstand vor.