Unfall

Fass explodiert: kein Geld von der Firma

Symbolbild Schutzkleidung
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Ein schwerstverletzter Mitarbeiter klagte seinen Arbeitgeber – aber erfolglos.

Wien. Der Mann war für Sonder- bzw. Gefahrentransporte eingesetzt, aber mit so einem Unglück hatte er nicht gerechnet. Als der Mitarbeiter ein Kunststofffass mit diversen Spraydosen und Feuerzeugen ablud, explodierte es. Die Folgen waren verheerend: Der Mann erlitt schwerste Verletzungen. Der Versuch, seinen Arbeitgeber für die Folgen haften zu lassen, scheiterte aber nun vor Gericht.

Der Arbeitgeber hatte sich auf sein Dienstgeberhaftungsprivileg berufen. Tatsächlich sieht das ASVG vor, dass Arbeitgeber für Schäden nach Dienstunfällen nur haften, wenn sie diese vorsätzlich verursacht haben. Die Idee dahinter ist, dass der Arbeitgeber dafür in die Unfallversicherung einzahlt. Diese wiederum gewährt bei der Arbeit Verunfallten Leistungen wie eine Therapie oder eine Versehrtenrente.

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