Keine Diversion

Genesenen-Bescheid gefälscht: Prozess unverzichtbar

Der Bescheid, der den Genesenen-Status belegte, war ihm digital zugegangen.
Der Bescheid, der den Genesenen-Status belegte, war ihm digital zugegangen.APA/HANS PUNZ
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Das Oberlandesgericht Linz hebt die Erledigung mit einer Geldzahlung ohne Strafurteil auf und lässt ein Verfahren wegen Datenfälschung durchführen.

Wien. Genesen zu sein, bringt lockdown-technisch sechs Monate lang das Gleiche wie geimpft zu sein: Freiheit. Das erklärt, warum eine Bestätigung dieses Zustands für viele heiß begehrt ist. Erschummelt man sie, kommt man allerdings mit dem Gesetz in Konflikt – ernsthafter, als so mancher dachte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat jetzt entschieden, dass der Vorwurf der Fälschung einer solchen Bestätigung nicht mit einer Diversion erledigt werden darf: Staatsanwaltschaft oder Gericht dürfen also nicht auf ein förmliches Strafverfahren verzichten, etwa im Gegenzug zur Zahlung eines Geldbetrags. Dem stünde nämlich das Interesse der Generalprävention entgegen, die ein klares Markieren des Verhaltens als „sozialschädlich“ erfordere.

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