Gezielte Explosion bei Delogierung: Keine Amtshaftung

Beim Versuch, einen Mieter zu delogieren, kam es zu einer Gasexplosion.
Beim Versuch, einen Mieter zu delogieren, kam es zu einer Gasexplosion.APA/MA 68 LICHTBILDSTELLE
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Die Witwe eines getöteten Anwalts scheitert mit Schadenersatzklage.

Wien. Zu einem Knalleffekt im buchstäblichen Sinn und mit fatalsten Folgen war es vor vier Jahren in einem Mietshaus in der Hernalser Hauptstraße gekommen: Beim Versuch, einen Mieter zu delogieren, wurde die Eingangstür durch eine Explosion in der Wohnung aus den Angeln gehoben und durch die Luft geschleudert. Sie traf unter anderem den anwesenden Hausverwalter, einen Anwalt, der tödlich verletzt wurde. Seine Witwe scheiterte nun endgültig mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik.

Der Gerichtsvollzieher hatte auch einen Schlosser zur Wohnung bestellt. Der bemerkte, dass innen ein Schlüssel steckte; auf das Klopfen reagierte der Mieter nicht. Also ließ der Gerichtsvollzieher das Schloss öffnen und rief zugleich die Polizei. Mittlerweile hatte der Mieter die Gasleitung in der Wohnung manipuliert, sodass Gas ausgeströmt war. Er zündete das Gemisch mit der Luft, Schlosser und Gerichtsvollzieher wurden schwer verletzt, der Anwalt starb. Ein Jahr später wurde der Täter wegen Mordes und vielfachen Mordversuchs verurteilt.

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