Vergabeverfahren

Lifebrain-Klage wegen Schul-PCR-Tests: Republik muss 500.000 Euro Strafe zahlen

Der Wiener Labor-Anbieter hatte das Vergabeverfahren nach dem Zuschlag für "Covid Fighters" beeinsprucht. Eine Neuausschreibung müsse Kapazität, Qualität und Versorgungssicherheit mitbewerten.

Der Labor-Anbieter Lifebrain begrüßt die jüngst publik gewordene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Schul-PCR-Tests. Konkret ging es um den Großauftrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für Tests an 2900 Schulstandorten in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich - den das in Niederösterreich ansässige Unternehmen Artichoce Computing GmbH für sich lukrieren konnte. Das System ist auch als "Covid Fighters" bekannt. Die Vergabe wurde als rechtswidrig bewertet.

„Vergabeverfahren nicht korrekt abgelaufen"

Der im Verfahren unterlegene Anbieter Lifebrain hatte gegen die Auftragserteilung Einspruch erhoben - mit Erfolg: Die Republik wurde zu einer Strafzahlung von 500.000 Euro verdonnert. "Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit vollinhaltlich unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind. Die aktuell massiv ungenügende Situation bei den Schultests in den Bundesländern hätte leicht vermieden werden können", betonte Lifebrain-Chef Michael Havel am Montag in einer Aussendung. Bereits vor dem Urteil hatten die "Covid Fighters" den Auftrag an einen anderen Anbieter verloren - der nun wiederum die vereinbarten Testkapazitäten nicht erfüllen kann.

Nötig wäre gewesen, von Anfang an Kriterien wie Qualität und Erfahrung eines Labors, vorhandene Qualitätssicherungsmaßnahmen, nachgewiesene Testkapazitäten und vorhandene Maßnahmen zur Versorgungssicherheit bei Testkits und Labormaterialien abzufragen. Von der BBG und dem Bildungsministerium sei dies nicht geprüft worden, kritisierte Havel. Nur auf diesem Wege lasse sich feststellen, ob ein Labor auch tatsächlich für die "gewaltigen Testmengen" aus den Schultests entsprechend gerüstet sei. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, beklagte der Geschäftsführer jenes Labors, der die Wiener PCR-Tests im Rahmen der Initiative "Alles Gurgelt" abwickelt.

Vorgeschriebene Analysezeit verringert

Es sei zu hoffen, so Havel, dass das Urteil nun einen Qualitätsschub bei den Vergabeverfahren mit sich bringe. Zahlreiche "Billigstbieter" aus den unterschiedlichen Vergabeverfahren seien österreichweit angesichts der hohen Testzahlen an mangelnder Qualität, unzureichender Versorgungssicherheit oder Personalmangel gescheitert. Auch die Tatsache, dass mehrfach bei Vergabeverfahren die vorgeschriebene Analysezeit von den bundesweit verankerten 24 Stunden auf 14 Stunden reduziert worden sei, habe ausschließlich der Bevorzugung lokaler Anbieter genutzt und keine Auswirkung auf Beschleunigung der Testergebnisse oder deren Analysequalität gehabt.

"Uns wurde bei einigen Auftragsvergaben von der BBG mitgeteilt, dass wir für den Auftrag von vornherein nicht infrage kommen - mit der Begründung, dass andere Labore Analysezeiten von nur 14 Stunden angeboten hätten". In der Praxis hätten diese Labore dann häufig 48 Stunden oder länger gebraucht, berichtete Havel. Die "notwendige Neuausschreibung" müsse nun wesentliche Eckpfeiler wie Kapazität, Qualität und Versorgungssicherheit mitbewerten, forderte er.

Von der Strafzahlung von 500.000 Euro profitiert übrigens die heimische Forschung: Laut Bundesvergabegesetz kommen Geldbußen dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zugute - der zufällig in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums fällt.

(APA)

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