Welche konkreten Konsequenzen die Turbulenzen rund um OGH-Vizepräsidentin Eva Marek haben, blieb vorerst offen.
Welche Konsequenzen die jüngste Affäre hat, blieb vorerst offen. Vorige Woche hatte es geheißen, dass „Konsequenzen“ nach einem möglichen Fall von Postenschacher am Montag bekannt gegeben werden – zuletzt verlautete der Oberste Gerichtshof (OGH) aber, dass dies erst am Dienstag der Fall sei. Betroffen ist die OGH-Vizepräsidentin Eva Marek.
Vor kurzem aufgetauchte Chats, die am Mobiltelefon des früheren Innenressort-Kabinettschefs Michael Kloibmüller gespeichert waren und laut diesem durch Datenklau ihren Weg an die Öffentlichkeit fanden, legen nahe, dass Marek ihre frühere Stelle als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) durch Postenschacher bekommen haben könnte bzw. dass ein ÖVP-nahes Netzwerke nachgeholfen haben könnte.
Was dies nun für Marek bedeutet – sie wurde nach ihrer Station bei der OStA mit Anfang 2018 OGH-Vize – soll laut Auskunft von OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher eben erst am Dienstag bekannt gemacht werden.
Indessen spricht sich der OGH anlässlich dieses Falls erneut dafür aus, den richterlichen Personalsenaten mehr Gewicht zu geben. Diese – weisungsfreien – Senate sollten künftig auch bei Bestellung von Präsidenten oder Vizepräsidenten des OGH Vorschläge machen. Diese Regelung solle auch gesetzlich verankert werden. (m. s.)