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Senate und ÖH wollen einheitliche 2-G-Regelung an Universitäten

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) könnte als "Katalysator" für die Vereinheitlichung dienen.
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) könnte als "Katalysator" für die Vereinheitlichung dienen.APA/ROLAND SCHLAGER
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Derzeit gibt es an Österreichs Hochschulen unterschiedliche Vorgaben zum Besuch von Präsenzveranstaltungen. In Zukunft könnte ein fehlendes Impfzertifikat zur Beurlaubung der Studierenden führen.

Die Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten fordern eine bundesweit einheitliche 2-G-Regelung für alle Uni-Angehörigen. In einer Aussendung ersuchen sie die Universitätenkonferenz (uniko) sowie Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) einstimmig, eine solche Vorgabe zu vereinbaren. Gleichzeitig müsse diese aber auch die Interessen internationaler Studierender berücksichtigen. Unterstützt wird dies von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH).

Derzeit regeln die Universitäten die Vorgaben für den Besuch von Präsenzveranstaltungen bzw. für die Arbeit an den Hochschulen unterschiedlich. An der Universität Klagenfurt haben etwa nur noch Geimpfte und Genesene Zugang (2-G), die Wirtschaftsuniversität (WU) verlangt bei künftigen Neueinstellungen von Personal verpflichtend einen 2-G-Nachweis. Andere Unis wiederum verweisen auf die allgemeine 3-G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) für den Arbeitsplatz und lehnen schärfere Regeln ab. Aufgrund ihrer Autonomie haben die Universitäten in diesen Fragen grundsätzlich freie Hand.

Autonomie der Hochschulen soll gewahrt werden

Das soll auch so bleiben, betonte der Sprecher der Senate, Gernot Kubin. Polaschek könne in dieser Frage aber als eine Art "Katalysator" wirken. An den Unis selbst können die Rektorate die Entscheidung etwa über die Hausordnung treffen.

Derzeit würden zum Teil selbst an ein- und derselben Uni manchmal je nach Lehrveranstaltung oder Setting unterschiedliche Vorgaben gelten, meinte Kubin. "Das macht das Leben schon schwer." Die Prozesse für eine einheitliche Regel seien zwar am Laufen - es werde nun aber Zeit für eine Entscheidung. "Die Impfpflicht beginnt im Februar, und das nächste Semester steht auch schon vor der Tür." In der uniko selbst wird das Thema ebenfalls bereits diskutiert, eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.

Erschwerte Bedingungen für internationale Studierende

Jedenfalls berücksichtigt werden müssen nach Ansicht Kubins aber die internationalen Studierenden. Viele zum Beispiel aus Südosteuropa stammende Personen seien etwa mit einem in Österreich nicht zugelassenen Impfstoff immunisiert. Für diese könnte etwa in bestimmten Situationen auch eine Testpflicht gelten - wer länger hier ansässig sei, für den gelte ohnehin die Impfpflicht, so Kubin. Über eine Lösung für diese Frage müsse man aber auch mit dem Gesundheitsministerium diskutieren.

Unterstützt werden die Senate von der ÖH. Allerdings dürfe eine fehlende Impfung nicht zur Exmatrikulation von Studierenden führen, sondern nur zu einer Beurlaubung.

(APA)

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