Der mehr als zwölf Jahre alte Beschluss der EU-Kommission ist ungenügend begründet und somit in wesentlichen Teilen nichtig, entschied das Gericht der EU.
Brüssel. Eine der aufsehenerregendsten wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen der Europäischen Kommission unter dem damaligen Präsidenten José Manuel Barroso verursacht mehr als ein Jahrzehnt später der Équipe unter dessen Nach-Nachfolgerin Ursula von der Leyen Kopfschmerzen. Denn das Gericht der EU in Luxemburg (es ist dem Gerichtshof der EU nachgeordnet, bei dem seine Urteile angefochten werden können) hat am Mittwoch befunden, dass die damalige Entscheidung der Kommission, den Computerchiphersteller Intel wegen angeblicher wettbewerbsfeindlicher Praktiken zu einer Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro zu verurteilen, in wesentlichen Teilen nichtig sei.
Die Kommission habe in ihrer Entscheidung vom 13. Mai 2009 nicht ausreichend untersucht und begründet, wieso Intels Rabatte für vier wichtige Computerhersteller sowie ein Programm von Bonuszahlungen für die deutsche Saturn-Mediamarkt-Kette Intels Konkurrenten im freien Wettbewerb behindert habe. Weder die Treuerabatte für die Hersteller Dell, Lenovo, Hewlett-Packard und NEC noch das Programm für Saturn-Mediamarkt, im Rahmen dessen der Handelskonzern dafür, dass er nur Computer mit Intels x86-Prozessoren in seinen Filialen verkauft, Bonuszahlungen erhielt, seien von der Kommission ausreichend daraufhin geprüft worden, ob sie einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des US-Konzerns bedeuteten. In wesentlichen Teilen sei darum die damalige Entscheidung der Kommission nichtig. Weil das Gericht nicht feststellen konnte, welche Auswirkung diese Nichtigerklärung auf den Gesamtwert der Geldbuße habe, hob sie die gesamten 1,06 Milliarden Euro auf.