Lauterkeitsrecht

Verbraucherrechte: Bringt die Reform einen Rückschritt?

Wer haftet für Etikettenschwindel?
Wer haftet für Etikettenschwindel?(c) Marin Goleminov
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Verbrauchern steht bei unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens Schadenersatz zu: Das hat der OGH gerade erst klargestellt. Eine geplante Neuregelung könnte diese Haftung nun massiv einschränken.

Wien. Wenn ein Unternehmen irreführende Angaben über sein Produkt macht, steht Verbrauchern, die dadurch geschädigt worden sind, außervertraglicher Schadenersatz zu. Das hat der Oberste Gerichtshof kürzlich entschieden (4 Ob 49/21s; die „Presse“ berichtete).

Ganz neu ist das nicht, das Höchstgericht hat damit an ein Judikat aus dem Jahr 1998 angeknüpft. Die damalige Entscheidung wurde in der Literatur kontrovers diskutiert. In seinem aktuellen Beschluss begründet das Höchstgericht jedoch ausführlich, warum es an seiner vor mehr als zwei Jahrzehnten getroffenen Wertung festhält. Wobei es betont, dass sich das Lauterkeitsrecht in den vergangenen Jahren – auch beeinflusst von europarechtlichen Vorgaben – sogar noch stärker hin zum individuellen Verbraucherschutz entwickelt hat.

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