Forderung

Lockdown oder Impfen: Braucht es rasche Urteile?

Ein schneller Blick im Namen der Republik? Die Frage nach einem Eilverfahren am VfGH wird viel diskutiert.
Ein schneller Blick im Namen der Republik? Die Frage nach einem Eilverfahren am VfGH wird viel diskutiert.GEORG HOCHMUTH / APA / picturede
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Oberösterreichs Landtag und auch die dortige ÖVP will neue Regeln für den Verfassungsgerichtshof, der Bund bisher nicht. Was spräche für, was gegen eine Änderung?

Am Montag endet der Lockdown für Ungeimpfte: Sie dürfen dann ihre Wohnung ohne Begründung verlassen und mehr als nur engste Bezugspersonen treffen. Ob ihr weiter geltender Ausschluss von Lokalen und vielen Geschäften aber legal ist, wird man nicht so schnell wissen. So wie es auch nach der Einführung der Impfpflicht dauern wird, bis der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dazu spricht. Berühmt wurden im ersten Lockdown auch die Worte des damaligen Kanzlers, Sebastian Kurz. Er hatte erklärt, bis die Richter über die Corona-Maßnahmen der Regierung entschieden, würden diese ohnedies nicht mehr in Kraft sein.

Das geht wegen der bisher geltenden Verfahrensregeln oft nicht anders. In Deutschland gibt es hingegen auch einen vorläufigen Rechtsschutz, wenn dieser zum Schutz der Bürgerrechte nötig ist. Das führte dazu, dass bestimmte Coronaregeln – etwa zuletzt die 2-G-Regel für den bayrischen Handel wegen der unklaren Bestimmungen dazu – rasch von einem bayrischen Gericht beseitigt werden konnten.

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