Prozess

Schriftliches Urteil gegen Grasser liegt nach fast 14 Monaten vor

APA/HELMUT FOHRINGER
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Am 4. Dezember 2020 wurden der Ex-Finanzminister und 13 weitere Angeklagte in den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ nicht-rechtskräftig verurteilt. Ein nächster Prozess ist indes im Anrollen.

Fast 14 Monate nachdem Richterin Marion Hohenecker am Landesgericht für Strafsachen in Wien die Urteile in den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ ausgesprochen hat, wurden diese heute, Freitag, in schriftlicher Form zugestellt. Der Korruptionsprozess, der sich um den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte drehte, begann am 12. Dezember 2017 und dauerte 169 Verhandlungstage lang.

Mehr als 150 Zeugen wurden im Verlauf von drei Jahren im Großen Schwurgerichtssaal gehört. Und einige Höchstmarken erreicht: Die Verhandlungsprotokolle umfassen mehr als 16.000, die Urteilsausfertigung knapp 1300 Seiten, teilte das Straflandesgericht mit. Bereits die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom 20. Juli 2016 war 825 Seiten stark.

>>> Grasser, Meischberger und Co: Wer wurde weshalb wozu verurteilt?

Rechtsmittel angekündigt, Freisprüche rechtskräftig

„Aufgrund der angemeldeten Rechtsmittel von acht Angeklagten ist das Urteil nicht rechtskräftig, zur Entscheidung darüber ist nunmehr der Oberste Gerichtshof in Wien zuständig“, heißt es aus dem Grauen Haus, wie das Landesgericht auch genannt wird. Grasser hatten bereits nach der Urteilsverkündung den Gang in die Berufung angekündigt. Ebenso Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, der sieben Jahre Haft erhielt, und der teilgeständige Lobbyist Peter Hochegger, der sechs Jahre Gefängnis ausfasste.

„Ich weiß, dass ich unschuldig bin", hatte der frühere Minister am 4. Dezember 2020 erklärt, nachdem er seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren „traurig, schockiert und erschrocken" vernommen hatte. Sein Anwalt Manfred Ainedter sprach von einem „glatten Fehlurteil".

Die sechs Freisprüche haben indes bereits Rechtskraft erlangt, da die Anklagebehörde die Entscheidung des Schöffensenats akzeptiert hat.

Neuer Prozess gegen Grasser

Unabhängig vom „Buwog"-Verfahren dürfte Grasser schon bald wieder im Wiener Straflandesgericht auf der Anklagebank sitzen. Dabei geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Auch hier bestreitet der ehemalige Star der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) sämtliche Vorwürfe. In beiden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

(hell)

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